Pressemitteilung Nr. 07/2023
Emmendingen, den 03.02.2023
„Spitze auf dem Land!“ startet in eine neue Auswahlrunde
– Bewerbungen sind bis 28. Februar möglich!
„Die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten.“, so Alexander Schoch MdL anlässlich der neuen Ausschreibungsrunde.
Schoch MdL fügte hinzu: „Kleine und mittlere Unternehmen leisten mit ihren zukunftsorientierten Innovationen einen wichtigen Beitrag für einen attraktiven und erfolgreichen Ländlichen Raum, sie sind die Innovationsmotoren im ländlichen Raum. Mit der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land‘ soll gezielt die Innovationskraft dieser Unternehmen im Ländlichen Raum unterstützt werden. Ziel ist es, Arbeitsplätze und Wohlstand im Ländlichen Raum zu sichern.“
Bewerben können sich kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. In der aktuellen Förderperiode bis 2027 stehen hierfür Fördermittel in Höhe von 40 Millionen Euro bereit, die sich aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) sowie dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zusammensetzen.
Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können in der Förderlinie für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu 10 Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro.
Als Sprecher für Sprecher für Technologiepolitik und Ressourceneffizienz und stellvertretender Vorsitzender des Umweltausschusses freut sich der Abgeordnet besonders, dass Unternehmen, die einen besonderen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und zur Bioökonomie leisten, eine Förderung bis 500.000 Euro erhalten können. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen.
Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt bis zum 28. Februar schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen.
Die Entscheidung über die Aufnahme trifft das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf der Basis des Vorschlages des dazu eingerichteten Bewertungsausschusses. Weitere Infos gibt es auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum