Pressemitteilung Nr. 11/2022
Emmendingen, den 23.02.2022
Vor allen im den frühen Morgenstunden heißt es aufpassen. Alexander Schoch bittet um Rücksichtnahme und wirbt für Amphibienschutzanlagen
Der Frühling meldet sich mit Regen und Sonne. Jetzt ist Zeit für besondere Achtsamkeit im Straßenverkehr – denn die Amphibien machen sich vermehrt wieder auf die Wanderung. Der genaue Beginn der Wanderungen variiert von Jahr zu Jahr und Region zu Region. Sicher ist aber, dass wieder unzählige Frösche, Kröten und Molche von ihrem Winterlebensraum zu ihren traditionellen Laichgewässern wandern, wenn die Nächte milder werden und es zu regnen beginnt. Erdkröte, Grasfrosch & Co. müssen dabei häufig viel befahrene Straßen überqueren.
Auch im Landkreis Emmendingen gibt es zahlreiche Amphibienwanderstecken, wo es in nächster Zeit zu Konflikten mit den kleinen Vierbeinern kommen könnte. Hierzu zählen unter anderem die L101 bei Biederbach, L106 bei Bleichheim, L110 bei Freiamt-Keppenbach, die K5109 zwischen Keppenbach und Siegelau oder auch die K5138 zwischen Tennenbach und Maleck.
„Daher appelliere ich an alle Autofahrer*innen: Fahren Sie im Bereich der Amphibienwanderstrecken vorsichtig und mit deutlich reduzierter Geschwindigkeit. Dies kommt den Fröschen und Kröten zugute, dient aber in besonderem Maße auch dem Schutz der zahlreichen Helferinnen und Helfer am Fahrbahnrand – und auch der eigenen Sicherheit. Tragen Sie bitte durch umsichtiges Verhalten insbesondere in den Nacht- und frühen Morgenstunden zum Schutz der wandernden Amphibien sowie der Ehrenamtlichen bei, die Frösche, Kröten und Molche über die Straßen tragen.“ so der Abgeordnete.
Dank an ehrenamtliche Helferinnen und Helfer
An Straßenabschnitten, an denen es keine fest installierten Durchlässe und Leiteinrichtungen für Amphibien und andere Kleintiere gibt, sorgen viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer dafür, dass die wandernden Tiere unbeschadet auf die andere Straßenseite gelangen. Hierfür werden im Vorfeld mobile Fangzäune aufgestellt und Eimer eingegraben. Die Tiere laufen an den Zäunen entlang, fallen in die Eimer und werden dann sicher auf die andere Straßenseite getragen. Dies ist sehr aufwändig.
Alexander Schoch freut sich über die große ehrenamtliche Unterstützung: „Ich spreche allen Ehrenamtlichen meinen Dank aus. Durch ihren unermüdlichen und in der Regel ehrenamtlichen Einsatz werden Jahr für Jahr unzählige Amphibien gerettet. Das ist ein wertvoller Beitrag für den Schutz der biologischen Vielfalt.“ Dies gilt umso mehr, als fast alle Amphibienarten in Baden-Württemberg auf der Roten Liste stehen. Ein Großteil der Arten ist bereits in unterschiedlichem Maße gefährdet oder es ist eine Gefährdung in den kommenden Jahren zu befürchten.
Förderung von Amphibienschutzanlagen an kommunalen Straßen
Gibt es in Ihrer Kommune einen Amphibienwanderabschnitt an einem kommunalen Verkehrsweg, der im „Landeskonzept Wiedervernetzung an Straßen Baden-Württemberg“ enthalten ist? Für diesen Fall lädt Staatssekretärin Zimmer ein: „Nutzen Sie die Fördermöglichkeit, eine Amphibienschutzanlage an einer Straße in Ihrer Kommune über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu bauen. Mit dem Bau einer solchen Wiedervernetzungsmaßnahme unterstützen Sie die Artenvielfalt im Land und fördern gleichzeitig die Verkehrssicherheit.“ Die wesentlichen Informationen zur Förderung können dem Faltblatt zu Wiedervernetzungsmaßnahmen auf der Internetseite des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg entnommen werden.
WEITERE INFORMATIONEN:
Landeskonzept Wiedervernetzung an Straßen Baden-Württemberg
Um der Zerschneidung von Lebensräumen und Wanderstrecken von Tieren entgegenzuwirken, hat das Verkehrsministerium das „Landeskonzept Wiedervernetzung an Straßen“ erarbeitet. Es wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg sowie der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg erstellt und setzt sich aus den drei Projektbausteinen zusammen: „Konfliktstellen auf Grundlage der Fachpläne des Landes“, „Amphibienwanderstrecken an Straßen“ und „Bundesprogramm Wiedervernetzung“.
„Amphibienwanderstrecken an Straßen“ war ein Kooperationsprojekt mit dem NABU Baden-Württemberg, unter dessen Federführung die Erfassung und Zusammenstellung der Amphibienwanderabschnitte an Straßen erfolgte. Zahlreiche Ortsgruppen baden-württembergischer Naturschutzverbände, die Regierungspräsidien sowie die Stadt- und Landkreise lieferten wertvolle Daten zu bekannten Amphibienwanderstrecken zu. Für jeden Projektbaustein wurden Prioritätenlisten der wichtigsten Wiedervernetzungsabschnitte erarbeitet. Die priorisierten Konfliktstellen werden nun nach und nach durch den Bau von Querungshilfen, insbesondere Grünbrücken und Amphibienschutzanlagen, entschärft.
Amphibienwanderstrecken an Straßen in Baden-Württemberg
Fördertatbestand Wiedervernetzungsmaßnahmen im Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
Seit Anfang 2020 können Wiedervernetzungsmaßnahmen an kommunalen Verkehrswegen über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) gefördert werden. Ziel ist es, das „Landeskonzept Wiedervernetzung an Straßen“ sukzessive auch an kommunalen Straßen umzusetzen. Über das LGVFG können auch Querungshilfen zur Vernetzung von Lebensräumen und Tierwanderwegen an kommunalen Rad- und Schienenverkehrswegen gefördert werden. Im Fokus steht dabei die Förderung von Amphibienschutzanlagen.
Landesgemeindefinanzierungsgesetz (LGVFG)
Flyer zur Förderung von Wiedervernetzung (PDF)