Das EU-Parlament hat gestern beschlossen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher künftig ein Recht auf Reparatur haben. „Ich freue mich, dass das europäische Parlament das Recht auf Reparatur auf den Weg gebracht hat. Damit werden der Kreislaufwirtschaft neue Wege eröffnet und wir gehen das Ganze nachhaltiger an“, freut sich der Abgeordnete Alexander Schoch.
Ob Smartphones, Kleidung, Kühlschränke oder ob neue Kaffeemaschine oder kaputter Staubsauger. Jede Person in Deutschland produziert knapp 20 Kilogramm Elektroschrott pro Jahr. Und das ist teuer: Schätzungsweise zwölf Milliarden Euro gehen Verbraucher*innen jedes Jahr verloren, weil sie sich für neue Produkte entscheiden, statt ihre alten zur Reparatur zu bringen.
Die lächerlich kurze Lebensdauer unserer alltäglichen Begleiter zeigt sich in riesigen Abfallbergen, die unsere Gesellschaft produziert. Eine Möglichkeit dieser Entwicklung entgegenzuwirken ist eben „reparieren“.
Wichtig ist es auf jeden Fall die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und eine Umkehr von der Wegwerfgesellschaft hin zu einer Gesellschaft, die Produkte wertschätzt, zu schaffen. Damit kann ein wesentlicher Beitrag zum Ressourcenschutz und zur Circular Economy geleistet werden. Ansatzpunkte gibt es z.B. beim ökologischen Produktdesign, beim Warenkaufrecht und durch finanzielle Förderungen.
Langlebige Produkte haben in der Regel eine bessere Umweltbilanz. So schneiden zum Beispiel langlebige Waschmaschinen, Fernsehgeräte und Notebooks in allen Umweltkategorien in ökologischen Vergleichsrechnungen besser ab als kurzlebige. Dies ist auch dann der Fall, wenn man die Energieeffizienzsteigerung bei neuen Geräten, den höheren Herstellungsaufwand langlebigerer Produkte sowie die Aufwände für Reparatur oder Nachrüstung (inklusive Herstellungsaufwand von Ersatzteilen) mit einbezieht. Im Bereich der IKT Produkte ist der Einfluss, der Herstellungsphase auf die Umweltwirkung, verglichen mit der Nutzungsphase noch deutlich größer. So würden im Ergebnis etwa ein Viertel weniger Smartphones in den Verkehr gebracht, wenn diese länger haltbar und besser reparierbar wären.
Bereits im Juni 2023 forderte die Konferenz der Verbraucherschutzminister*innen, einen bundesweiten Reparaturbonus zu prüfen. Das heißt konkret: Wer ein defektes Elektrogerät reparieren lässt, soll so künftig einen Teil der Kosten erstattet bekommen. „Wichtig wird nun sein, schnellstmöglich Konzepte zu entwickeln, die spätestens in den Ländern und Kommunen nachhaltig zum Tragen kommen.
Daher ist es vor dem Hintergrund des Beschlusses zum Recht auf Reparatur notwendig kreiswirtschaftliche Ansätze zu fördern, da diese eine große Bedeutung für eine nachhaltige Wirtschaftsweise haben“, so Alexander Schoch. Dadurch wird nicht nur die Umweltbelastung reduziert, sondern auch die Abhängigkeit von endlichen Ressourcen und Drittstaaten verringert und damit Resilienz in der Wirtschaft gesteigert. Eine Kreislaufwirtschaft zielt auf eine nachhaltige Entwicklung ab, die sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Ziele in Einklang bringt. Auf dem Weg dorthin stellen sich jedoch zahlreiche Herausforderungen in Hinblick auf Regulatorik, Neugestaltung von Lieferketten und die Finanzierung von neuen innovativen Technologien und Infrastruktur.