Alexander Schoch: 50 Jahre nach dem in Kraft treten des „Radikalenerlass“ ist eine Rehabilitation und Entschädigung der Betroffenen überfällig!
Pressemitteilung Nr. 04/2022
Emmendingen, den 25.1.2022
Für den Landtagsabgeordneten Alexander Schoch besteht dringender politischer Handlungsbedarf zur Entschuldigung und Entschädigung der Betroffenen des „Radikalenerlass“.
Der „Radikalenerlass“ gilt bis heute als eine der umstrittensten politischen Maßnahmen aus der Zeit der sozialliberalen Koalition. Mit dem Beschluss vom 28. Januar 1972 wollten Bund und Länder den Eintritt von politischen Extremisten in den öffentlichen Dienst verhindern. So wurden seit dem in Kraft treten dieses Erlasses sämtliche Bewerberinnen und Bewerber durch eine individuelle Regelanfrage beim Verfassungsschutz dahingehend überprüft, ob ihre politischen Aktivitäten auf eine verfassungsfeindliche Einstellung schließen ließ. Obgleich der ursprüngliche Beschluss auf links- und rechtsradikale „Verfassungsfeinde“ gleichermaßen zielte, waren vor allem Mitglieder der DKP, des KBW und anderer linker Organisationen von den Folgen der Maßnahme betroffen, die für viele einem Berufsverbot gleichkam.
„Wenn man über den „Radikalenerlass“ diskutiert, dann muss man diesen politisch und historisch einordnen! Er muss natürlich im Kontext der damaligen neuen Ostpolitik und der innenpolitischen „Schlacht“ um die Neuausrichtung der deutschen Ostpolitik geführt werden. Der „Radikalenerlass“ ist ohne Betrachtung dieser Zusammenhänge nicht zu verstehen.
Es freut mich, dass Ministerpräsident Kretschmann in einem Exklusiv-Interview mit der ARD deutlich gemacht hat, dass Betroffenen des sogenannten „Radikalenerlass“ von 1972 Unrecht geschehen ist“, so Alexander Schoch. Nach einer Veröffentlichung eines Gutachtens der Universität Heidelberg zu dem Thema über die Frage nach einer Entschuldigung und Entschädigung der Betroffenen zu entscheiden, hält MdL Schoch ebenfalls für sinnvoll.
„Die Rebellion der Jugend Ende der 60er- und Anfang der 70er-Jahre, zu der ich mich auch zähle, war ein Aufbegehren gegen die ganzen verkrusteten Strukturen in der Bundesrepublik gewesen und gegen Ungerechtigkeiten in der Welt. Neben verschiedener politischer Parteien, wurde gerade auch z.B. die Jugendzentrumsbewegung und die Friedensbewegung, zu denen ich mich in dieser Zeit zählte, dem Vorwurf der politischen Radikalität ausgesetzt mit der Folge der Überwachung und Regelüberprüfung bei Einstellungen in den öffentlichen Dienst. Aber auch viele Asten an Universitäten wurden in eine radikale Ecke eingeordnet.
Ich möchte an einem konkreten Beispiel aus meinem persönlichen Umfeld beispielhaft deutlich machen, welche Wirkung der Radikalenerlass hatte:
Werner Siebler war vom Radikalenerlass betroffen. Sechs Jahre dauerte sein Berufsverbot zwischen 1985 und 1991. 2018 ging er nach 41 Jahren im Postdienst in den Ruhestand. Er sagte hierzu, dass es ohne die sechs Jahre Berufsverbot, es 47 Jahre hätten sein können. Damit hätte er heute eine ca. 500 Euro höhere monatliche Pension gehabt. Das ist nur eines von vielen Beispielen, die sich nennen lassen!
Daher ist die Aufarbeitung des Themas „Radikalenerlass“ dringend notwendig!“, bekräftigt der Abgeordnete Schoch.