Schoch: Das Erreichen der Klimaschutzziele ist eine große Herausforderung für den Landkreis und seine Kommunen
Pressemitteilung Nr. 124/2021
Emmendingen, den 14.12. 2021
Schoch fordert daher eine konsequente Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes des Landkreises Emmendingen. „Nun müssen alle Register gezogen werden um das Ziel, den Strombedarf aller Verbraucher*innen im Landkreis Emmendingen bereits bis zum Jahr 2030 vollständig lokal und aus Erneuerbaren Energiequellen decken zu können, zu erreichen. Dazu braucht es eine konsequente Umsetzung und eine Aktualisierung des Klimaschutzkonzeptes (KSK) im Landkreis.“
Unter den demokratischen Parteien in Baden-Württemberg besteht weitgehend Einigkeit über die langfristigen Ziele des Klimaschutzes: Das 1,5-Grad-Ziel, zu dem sich die Weltgemeinschaft bereits 2015 in Paris verständigt hat, soll erreicht werden. Klimaneutralität will und muss man deshalb schon bis zum Jahr 2040 erreichen werden.
„Daher brauchen wir eine Aktualisierung des KSK des Landkreises im Jahr 2022, inklusive einer Neuberechnung der Zielszenarien entsprechend aktueller Vorgaben wie das Erreichen der Klimaneutralität bis 2045. Bis 2030 soll mindestens die Hälfte der Wärmeerzeugung klimaneutral sein und im Jahr 2030 der Strombedarf des Landkreises vollständig lokal und aus Erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden. Dies erfordert die Überarbeitung des Maßnahmenkatalogs und der Umsetzungsstrategien, eine neue Potentialanalyse, eine flexiblere Controlling-Strategie mit verbindlicheren Zeithorizonten für den Maßnahmenkatalog.“, so der Abgeordnete weiter.
Im Landkreis Emmendingen gibt es zurzeit sieben Windkraftanlagen mit 9 MW installierter Leistung. Eine typische Anlage mit 3 MW Nennleistung kann an einem durchschnittlichen Standort jährlich rund 6 GWh Strom produzieren. Das entspricht dem Verbrauch von rund 1.700 Haushalten (bei einem Durchschnittsverbrauch von 3500 kWh). Im Landkreis Emmendingen gibt es über 69.000 Haushalte. Daher bräuchte es bis 2030 ca. 30 Windkraftanlagen. Auch der Ausbau der Solarenergie müsse deutlich erhöht werden, wenn die Ziele des Klimaschutzkonzeptes erreicht werden sollen und kein regenerativer Strom aus Nachbarlandkreisen importiert werden soll.
Die Genehmigungsverfahren für neue Windenergieanlagen müssen genauso beschleunigt werden wie für das Repowering oder für Freiflächen Solaranlagen. Sei es nach §35 BBauG oder über Flächennutzungspläne, die teilweise bisher auch noch verschleppt wurden. „Das dauert bisher alles viel zu lang. Das Genehmigungs- und Planungsrecht muss entrümpelt werden“., so Schoch weiter. Die Landesregierung hat daher eine Task-Force eingerichtet, die aktuell Maßnahmen erarbeitet, wie die Verfahren beschleunigt werden können. Dabei gibt es Maßnahmen, die auf Landesebene umgesetzt werden können und solche, die nur auf Bundesebene umzusetzen sind.
Um den Klimaschutz konsequent umzusetzen, ist es notwendig, dass in allen Kommunen im Landkreise eine Wärmeplanung durchgeführt wird. In Städten mit über 20.000 Einwohnern ist diese verpflichtend. Eine entsprechende Konzeption muss bis Ende 2023 erfolgt sein. Für die kleineren Gemeinden gibt es Förderprogramme. Die Wärmeplanung ist auch daher so wichtig, da über 70 Prozent der Gebäude im Landkreis nicht den aktuellen energetischen Standards entsprechen. Mit einer energetischen Gebäudesanierung, dem Einsatz von modernen Techniken zur Effizienz und Energiesparen sowie einer kommunalen Wärmeplanung müssen diese Defizite schnellst möglich behoben werden.
Anfang Oktober hat die Landesregierung das Klimaschutzgesetz verschärft. Demnach soll der Südwesten spätestens 2040 klimaneutral sein. Bisher waren 90 Prozent der Treibhausgaseinsparung bis 2050 anvisiert. Eine Studie zeigt nun erstmals, was das für den Ausbau erneuerbarer Energien im Land bedeutet. Die Untersuchung wurde im Auftrag der Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg (Plattform EE BW) erstellt und am 27. Oktober 2021 veröffentlicht. Das zentrale Ergebnis: Trotz massiver Energieeinsparung muss sich die installierte Leistung zur Erzeugung von erneuerbarem Strom bis 2040 mindestens verfünffachen, von heute rund zehn auf mehr als 50 Gigawatt.
Die Landesregierung hat in den ersten 6 Monaten bereits schon einige konkrete Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt, bzw. auf den Weg gebracht wie z.B. die Einführung einer Photovoltaik-Pflicht, die gilt:
- beim Neubau von Nichtwohngebäuden (ab 1. Januar 2022)
- beim Neubau von Wohngebäuden (ab 1. Mai 2022)
- bei einer grundlegenden Dachsanierung eines Gebäudes (ab 1. Januar 2023)
- beim Neubau von Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen (ab 1. Januar 2022)
„Mit diesen Maßnahmen können wir auch unseren Landkreis zu einem Sonnenstromlandkreis machen und auch das Erreichen der Klimaneutralität der Kommunen will das Land unterstützen.“, so der Landtagsabgeordnete abschließend.