Pressemitteilung Nr. 113/2021
Emmendingen, den 24.11.2021
Alexander Schoch führt Gespräch mit EUTB®-Berater*innen aus dem Landkreis Emmendingen
Bei einem Besuch im Haus zum Engel in Emmendingen konnte sich der Landtagsabgeordnete Alexander Schoch mit Berater*innen der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) über ihre Arbeit und die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Landkreis Emmendingen austauschen. Für den Abgeordneten war es wichtig zu erfahren, wie sich das seit 2018 geschaffene Beratungsangebot der EUTB® entwickelt hat.
Es freute ihn daher zu hören, dass sich die Beratung im Landkreis bereits etabliert hat, dass die Angebote von vielen Ratsuchenden in Anspruch genommen werden und dass die beteiligten Akteure mit der Behindertenhilfe gut vernetzt sind.
Getragen wird die Beratungsarbeit im Landkreis von DRK, Lebenshilfe und Diakonischem Werk. Mit insgesamt fünf Mitarbeiter*innen findet die Beratung in Emmendingen, Herbolzheim, Waldkirch, Elzach und Endingen statt.
Nach dem Grundsatz „Eine für alle“ – berät die EUTB® Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige zu sämtlichen Fragen, die sich für Menschen mit Behinderung stellen. Hierzu gehören vor allem die ausführliche Beratung und Information zu allen Rehabilitations-, Teilhabeleistungen und zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Landkreis. Dabei haben die Berater*innen gute Erfahrungen gemacht, wie die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) bereits gelingt. Aber einige Ansprüche aus dem BTHG können noch nicht geltend gemacht werden können. Daher ist hier noch viel Arbeit, auch Netzwerkarbeit notwendig.
Neben der Beratung vor Ort, 2020 waren es rund 1000 Beratungsgespräche und 2021 werden es noch einmal mehr sein, ist die landesweite Vernetzung mit Schulungen und Workshops für die Mitarbeiter*innen ein Arbeitsschwerpunkt. Auch ist es für die Einrichtungen der EUTB® von Bedeutung, sich rechtzeitig für die neue Förderperiode ab 2023 zu bewerben.
„Der Austausch mit den Mitarbeiter*innen in der EUTB® ist mir wichtig und hat mir gezeigt, dass die im Koalitionsvertrag geforderte Durchsetzung von Teilhabe und Selbstbestimmung weiter vorangetrieben werden muss. Damit die notwendige Tätigkeit und Infrastruktur der Landesbehindertenbeauftragten Simone Fischer erfolgreich sein kann und die Fortschreibung des Landesaktionsplans für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg vorankommt.“, so Alexander Schoch.