Von der neuen Regelung, der der Bundesrat noch zustimmen muss, werden in Baden-Württemberg ca. 17 000 Menschen profitieren. Die Voraussetzungen dafür sind ein mindestens fünf Jahre langer Aufenthalt in Deutschland und ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Ausgeschlossen sind Straftäter und Personen, die mehrfach falsche Angaben zu ihrer Person gemacht haben, um ihre Abschiebung zu verhindern. Wer den neuen Aufenthaltstitel beantragt, hat ein Jahr Zeit, nachzuweisen, dass ausreichende Deutschkenntnisse vorliegen und für den eigenen Lebensunterhalt gesorgt werden kann. Wenn das gelingt, kann das dauerhafte Bleiberecht erteilt werden.
Die Regierungsfraktionen haben sich nun auf den Abschiebestopp geeinigt, um zu verhindern, dass Menschen abgeschoben werden, die wenige Wochen später von der neuen Regelung profitieren würden und das Justizministerium damit beauftragt zu prüfen, ob dafür weitere Regelungen geschaffen werden müssen.
Alexander Schoch begrüßt die Einigung der Landesregierung: „Menschen, die nach der neuen Bundesregelung ab 2023 voraussichtlich eine dauerhafte Bleibeberechtigung erhalten werden, müssen nun keine Abschiebung mehr fürchten. Das ist eine gute Nachricht für diejenigen, die sich seit Jahren von Duldung zu Duldung hangeln. Und auch die Gesellschaft: Abschiebungen von gut integrierten Menschen sind für Freunde, Nachbarn und Vereine, aber auch Arbeitgeber*innen oft schwer zu ertragen. Ich bin froh, dass die von der neuen Regelung Betroffenen nun eine echte Bleibeperspektive haben.“