Pressemitteilung Nr. 45/2023
Emmendingen, den 14.07.2023
Alexander Schoch MdL: „Mit der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land‘ fördern wir innovative Ideen kleiner und mittlerer Unternehmen im Ländlichen Raum, die die Technologieführerschaft des Landes stärken“
Förderlinie ‚Spitze auf dem Land!‘ startet neue Auswahlrunde / Bewerbungen sind noch bis zum 31. August 2023 möglich
„Die bisher in der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land!‘ ausgewählten Unternehmen überzeugen mit interessanten Geschäftsfeldern und sind so Quelle für Innovationen und Ideen. Dies hat auch positive Auswirkungen auf die Lebensqualität im Ländlichen Raum. Gerade kleinere Unternehmen im Ländlichen Raum spielen eine entscheidende Rolle dabei, Arbeitsplätze zu schaffen und das Wirtschaftswachstum zu fördern. Besonders in ländlichen Regionen sehen wir, dass diese innovativen Unternehmen zur Vielfalt der Wirtschaft beitragen und so neue Branchen und Märkte erschließen. Mit der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land!‘ soll gezielt die Innovationskraft der Wirtschaft im Ländlichen Raum vorangetrieben werden“, sagte Alexander Schoch MdL.
Schoch: „Ein besonderer Fokus richtet sich vor allem auf Unternehmen, die einen wahrnehmbaren Beitrag zur Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft leisten und ökologische Aspekte berücksichtigen. Innovative und kreative Ideen beginnen oft im Kleinen. Diese umzusetzen und zu fördern, muss unser Ziel sein.“
Auf die Förderlinie können sich kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigte bewerben, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Die Antragstellung erfolgt schriftlich bis zum 31. August 2023 durch die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen.
Hintergrundinformationen:
Die Förderlinie ‚Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ richtet sich an besonders innovative Unternehmen. Sie treiben den Ländlichen Raum durch zukunftsorientierte Innovationen voran und prägen die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können in der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelten Förderlinie ‚Spitze auf dem Land!‘ für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu 10 Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro.
Unternehmen, die einen besonderen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und zur Bioökonomie leisten, können eine Förderung bis 500.000 Euro erhalten. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen. In der Förderperiode 2021-2027 stehen für die Förderlinie insgesamt rund 40 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung.
Die Mittel werden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgegeben. In den zurückliegenden Auswahlrunden der angelaufenen neuen Förderperiode bewarben sich 50 Unternehmen. Davon wurden 34 Projekte mit insgesamt knapp 14 Mio. Euro zur Förderung ausgewählt.
Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch die Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf der Basis des Vorschlages eines dazu eingerichteten Bewertungsausschusses.
Weitere Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/sowie unter www.efre-bw.de zur Verfügung.