Es freut mich, dass die über zwei Jahre andauernde Diskussion um das Begehen des 27. Januar, der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und der Befreiung des KZ Ausschwitz, in Waldkirch nun ein gutes Ende gefunden hat. Das erste nichtöffentliche Gedenken war für mich ein großes Ärgernis und hatte zu meiner heftigen öffentlichen Kritik geführt. Als auch 2026 sich am Begehen dieses Gedenktages in Waldkirch nichts geändert hatte, stellte ich einen Antrag für ein öffentliches und würdevolles Gedenken, was der Intention dieses, von Bundespräsident Roman Herzog eingeführten Gedenktages, gerecht werden sollte. Viele Waldkircher Einzelpersonen und Gruppen, wie z.B. der „Ideenwerkstatt gegen Vergessen, für Demokratie“ war dies ebenfalls ein wichtiges Anliegen.
Der Gemeinderat hat nun mit großer Mehrheit folgenden Beschluss gefasst:
1. Waldkirch begeht den 27. Januar, den gesetzlich verankerten, nationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und den Tag der Befreiung des KZ Auschwitz, ab 2027 öffentlich und im Namen der Stadt Waldkirch.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Herbst 2026 ein Einstiegskonzept für die Gestaltung dieses Tages zu erarbeiten. Dieses Konzept wird dem Gemeinderat vorgestellt und in den kommenden zwei Jahren erprobt und evaluiert. Dieses Konzept soll die Stadtgesellschaft, wie z.B. die Schulen, die Kirchen und die Vielzahl der Waldkircher Vereine und Initiativen aktiv einbeziehen und ihnen die Möglichkeit bieten, die Gestaltung dieses Tages für jeweils ein Jahr ehrenamtlich und federführend zu übernehmen. Es soll berücksichtigen, dass über die Jahre hinweg vielen verschiedenen Formen des Gedenkens und Nachdenkens Raum gegeben werden kann (Theater, Filme, Konzerte, Lesungen, Gottesdienste, Mahnwachen, Ausstellungen u.v.m.) und viele verschiedene Zielgruppen angesprochen werden.
Hintergrund:
Für die inhaltliche Begründung, warum uns genau dieser Gedenktag unverzichtbar erscheint, wollen wir das Wort im Folgenden Roman Herzog überlassen:
„…Warum diese Rückschau heute, nach über 50 Jahren? Warum vor allem unser Wille, die Erinnerung lebendig zu halten? Wäre nicht auch der Wunsch verständlich, Gewesenes zu vergessen, die Wunden vernarben und die Toten ruhen zu lassen? Tatsächlich könnte heute das Vergessen eintreten; denn Zeitzeugen sterben, und immer weniger Opfer können das Grauen des Erlittenen persönlich weitertragen. Geschichte verblasst schnell, wenn sie nicht Teil des eigenen Erlebens war …
Mir ist das deshalb so wichtig, weil ich nicht glaube, dass bei der Aufarbeitung dieses Teils unserer Geschichte heute noch Schuldfragen im Vordergrund stehen. Viele haben sich schuldig gemacht, aber die entscheidende Aufgabe ist es heute, eine Wiederholung - wo und in welcher Form auch immer - zu verhindern. Dazu gehört beides: die Kenntnis der Folgen von Rassismus und Totalitarismus und die Kenntnis der Anfänge, die oft im Kleinen, ja sogar im Banalen liegen können …
Ich verbinde damit [mit dem Gedenktag, Anm. AB] die Hoffnung, wir möchten gemeinsam Formen des Erinnerns finden, die zuverlässig in die Zukunft wirken. Mir geht es nicht darum, nur die Verantwortlichen in der Politik anzusprechen. Gedenkstunden allein nehmen nur allzuleicht den Charakter von Alibi-Veranstaltungen an, und darum kann es nicht gehen. Die Bürger unseres Landes sollen wenigstens einmal im Jahr über das Geschehene nachdenken und vor allem über die Folgerungen, die daraus zu ziehen sind. Ganz besonders wichtig aber ist es, unsere jungen Menschen zu erreichen und ihren Blick für - möglicherweise - kommende Gefahren zu schärfen. Ich hoffe hier auf die Hilfe der Medien und vor allem der Lehrer, aber auch aller anderen gesellschaftlichen Kräfte, die dazu beitragen können…
Ich wünsche mir, dass der 27. Januar zu einem Gedenktag des deutschen Volkes, zu einem wirklichen Tag des Gedenkens, ja des Nachdenkens wird. Nur so vermeiden wir, dass er Alibi-Wirkungen entfaltet, um die es uns am allerwenigsten gehen darf. Eine Kollektivschuld des deutschen Volkes an den Verbrechen des Nationalsozialismus können wir, wie ich schon sagte, nicht anerkennen; ein solches Eingeständnis würde zumindest denen nicht gerecht, die Leben, Freiheit und Gesundheit im Kampf gegen den Nationalsozialismus und im Einsatz für seine Opfer aufs Spiel gesetzt haben und deren Vermächtnis der Staat ist, in dem wir heute leben. Aber eine kollektive Verantwortung gibt es, und wir haben sie stets bejaht. Sie geht in zwei Richtungen:
- Zunächst darf das Erinnern nicht aufhören; denn ohne Erinnerung gibt es weder Überwindung des Bösen noch Lehren für die Zukunft.
- Und zum andern zielt die kollektive Verantwortung genau auf die Verwirklichung dieser Lehren, die immer wieder auf dasselbe hinauslaufen: Demokratie, Rechtsstaat, Menschenrechte, Würde des Menschen.
Aber hier beginnt das Problem: Wer Unfreiheit und Willkür kennt, der weiß Freiheit und Recht zu schätzen. Die Selbstverständlichkeit aber, mit der unser Volk Freiheit und Recht erleben darf, vermittelt mitunter zu wenig Gespür für die Gefahren von Willkür und Unfreiheit.
Das ist das große Problem, vor dem jeder demokratische Rechtsstaat steht. In Deutschland ist es aber empfindlicher als anderswo; denn hier und von hier aus sind die Scheußlichkeiten begangen worden, deren wir uns heute erinnern, und hier hat es eine Generation der Zeitzeugen gegeben, die für sich die Konsequenzen aus jenen Erfahrungen gezogen hatte, die jetzt aber abtritt.
Deshalb meine Mahnung zum Erinnern und zur Weitergabe der Erinnerung. Nicht nur am 27. Januar. Aber vielleicht kann dieser Gedenktag uns dabei helfen.“
Die vollständige Rede, gehalten vor dem Bundestag am 19.1.1996, finden alle Interessierten unter folgendem link https://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Roman-Herzog/Reden/1996/01/19960119_Rede.html