Pressemitteilung Nr. 40/2023
Emmendingen, den 03.07.2023
Land investiert 6.9 Mio. Euro für High-Speed-Internet in der Stadt Waldkirch
Schneller ins Internet: Die Stadt Waldkirch erhält für den Ausbau ihres Glasfasernetzes rund 6,9 Mio Euro vom Land. In der aktuellen Ausschreibungsrunde werden 55 Zuwendungsbescheide aus 17 Landkreisen vom Land gefördert. Insgesamt fließen rund 165 Millionen Euro in die Projekte, wie das für die Digitalisierung zuständige Ministerium am Montag (3. Juli) bekannt gab.
Der Grünen-Abgeordnete Schoch freut sich: „Mit der Förderung von rund 6,9 Mio. Euro durch das Land macht Waldkirch einen großen Schritt in Richtung schnelleres Internet. Das Projektsorgt dafür, dass die Waldkircher*innen bald von einer leistungsstarken Verbindung mit mindestens 100 Mbit pro Sekunde profitieren können.“
„Die Kooperation zwischen Waldkirch und dem Land ermöglicht den Aufbau einer digitalen Infrastruktur für die Zukunft, die sowohl den Bürgern, als auch Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zugutekommt“, betonte Schoch. Im Doppelhaushalt 2023/2024 sind rund 660 Millionen Euro für den Breitbandausbau vorgesehen.
Hinweis zur Breitbandförderung in Baden-Württemberg:
Seit 2016 wurden 3.494 Förderprojekte vom Land mit rund 2,46 Mrd. Euro und vom Bund mit weiteren 2,78 Mrd. Euro – zusammen rund 5,24 Mrd. Euro – unterstützt. Das Land stellt im aktuellen Doppelhaushalt 2023/24 ein Programmvolumen in Höhe von 661,5 Millionen Euro für die Breitbandförderung bereit. Nach dem Förderstopp im Herbst 2022 hat der Bund inzwischen seine neue Gigabit-Richtlinie vorgelegt. Mit dem Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie können alle Adresspunkte gefördert ausgebaut werden, die über keinen gigabitfähigen Anschluss verfügen. Anfang 2023 ist die Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s weggefallen. Nach den Plänen aus Berlin entfällt auf Baden-Württemberg mit 320 Millionen Euro im Jahr 2023 das bundesweit dritthöchste jährliche Förderbudget des Bundes. Das Land wird auch weiterhin den Fördersatz des Bundes von 50 Prozent aufstocken und sich mit 40 Prozent an den förderfähigen Kosten beteiligen, sodass die Antragsteller weiter mit einer Gesamtförderquote von bis zu 90 Prozent rechnen können.