Am 26. April 1986 explodierte das Restrisiko der Atomtechnologie. Es war nicht nur der GAU für die Menschen in der Ukraine und Weißrussland, deren Gesundheit und Lebenswelt zerstört wurden. Es war auch der GAU für jenen Machbarkeitswahn, der die Risiken der Atomenergie immer wieder herunter geredet und geleugnet hatte – bis die Strahlenwolke in den Tagen nach Tschernobyl Europa überzog.
Es war nicht nur eine regionale Havarie, sondern die schwerste Atomkatastrophe in der Geschichte der Menschheit. Es ist kaum zu glauben, wie hartnäckig die Atomlobby an ihrer Zukunft arbeitet um nun „kleine Atomkraftwerke“ als Zukunftstechnologie zu verkaufen.
Umso wichtiger ist es, auf die Gefahren durch Atomkraftwerke in unserem Dreiländereck aufmerksam zu machen. Mit der im Jahr 2025 erschienen Studie „Grenzenloses Risiko“ die vom Trinationalen Atomschutzverband (TRAS) in Auftrag gegeben wurde, werden die Gefahren sehr gut herausgearbeitet. Vor diesem Hintergrund bin ich der Auffassung, dass die Gemeinderatsfraktion von DOL&Grüne im Waldkircher Gemeinderat den Antrag, die unten aufgeführte Resolution verabschieden sollte.
Nochmal zum Hintergrund : Die Studie zeigt, dass ein schwerer Unfall in einem Schweizer AKW würde vor allem Deutschland treffen – oft stärker als die Schweiz selbst. In vielen Wetterlagen würde die radioaktive Wolke direkt über Baden-Württemberg und Bayern ziehen. Hunderttausende Menschen müssten fliehen. Große Teile Süddeutschlands könnten für Jahrzehnte verloren sein. Selbst die Trinkwasserversorgung aus dem Bodensee wäre bedroht. Und dennoch existieren für solche Szenarien weder umfassende Schutzpläne noch transparente Risikoanalysen.
Die Resolution richtet sich an:
An die Bundesregierung in Berlin, Bundeskanzler Friedrich Merz
An die Landesregierung in Stuttgart, Ministerpräsident Winfried Kretschmann
Cc:
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Umweltminister Carsten Schneider
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Umweltministerin Thekla Walker
Einführung zur Resolution:
In der Schweiz befindet sich der älteste Atomkraftwerkspark der Welt. Dieser besteht aus vier Atomkraftwerken, die sich alle nahe der Grenze zu Deutschland befinden: Beznau I und Beznau II (6 km), Gösgen (20 km) und Leibstadt (etwa 300 Meter). Ein schwerer AKW-Unfall in der Schweiz hätte enorme Auswirkungen auf Deutschland. Im wahrscheinlichen Fall von Südwest-Wetterlagen würde Deutschland sogar die Hauptlast der Unfallfolgen tragen.
Die Genehmigungsbehörde berechnet die Gefahrenpotenziale mit angenommenen radioaktiven Freisetzungen, die weit unterhalb dessen liegen, was nach Ansicht deutscher Experten bei einem größten anzunehmenden Unfall möglich wäre.
Es herrscht Intransparenz, welche Extremszenarien von den zuständigen Behörden berechnet werden und wo der maximale Ausschlag liegt. Noch dazu enden die Schweizer Unfallszenarien an der Landesgrenze – nicht aber die realen Konsequenzen.
Selbst der Klimawandel gefährdet den Betrieb der Atomkraftwerke. Es gibt vermehrte Perioden mit Starkregen und Trockenphasen. In regenreichen Perioden muss verhindert werden, dass die AKW-Areale überflutet werden und während Trockenperioden muss die Leistung wegen Kühlwassermangel reduziert werden.
Die weltweite Sicherheitslage hat sich spätestens mit dem Ukrainekrieg geändert. Die aktuellen Angriffe auf die ukrainischen AKW Tschernobyl und Saporischschja mit Drohnen und Granaten zeigen das enorme Risikopotenzial für die Ukraine wie auch den Rest der Welt. Ein terroristischer oder gar militärischer Angriff auf Atomkraftwerke war zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme außerhalb der realistischen Gefahrenannahmen. Entsprechend sind die alten Atomkraftwerke der Schweiz dafür nicht gerüstet.
Die rasante Zunahme der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ermöglicht es, diese Gefahrenlage auf rasche, billige und nachhaltige Weise zu beenden.
Wir, die Mitglieder des Gemeinderats der Stadt Waldkirch verabschieden die folgende Resolution:
Die Landesregierung und die Bundesregierung sollen darauf hinwirken, dass der Überzeitbetrieb der Schweizer Atomanlagen verbindlich in naher Zukunft beendet wird. Die Restlaufzeiten sollen in einem bindenden Staatsvertrag verankert werden.
1. So lange die Atomkraftwerke laufen und eine Gefahr für die deutsche Bevölkerung darstellen, müssen die Katastrophenschutzpläne entsprechend den Empfehlungen der Strahlenschutzkommission nach den Erfahrungen des Unglücks von Fukushima angepasst werden.
Die Bevölkerung in Süddeutschland soll mindestens alle fünf Jahre informiert werden: über alle Szenarien bei einem Atomunfall in einer Schweizer Atomanlage. Es ist das ganze Spektrum von Gefährdung und Schadenswirkung mittels Studien und Karten aufzuzeigen; über Schwachstellen der Altreaktoren und Risiken beim Überzeitbetrieb.
Über die Katastrophenschutzpläne und die Maßnahmen, die je nach Ausmaß der möglichen Unfälle ergriffen werden.
2. Solange die Schweizer Atomkraftwerke laufen, müssen in Übereinstimmung mit den internationalen Verpflichtungen der Aarhus- und Espoo-Konventionen grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen mit Einbezug der Anwohnenden stattfinden. Wir fordern die zuständigen Behörden auf, darauf hinzuwirken, dass die Schweiz sich an ihre Verpflichtungen hält.
3. Deutschland und die Schweiz haben komplementäre Stromsysteme, mit zeitweise viel überschüssigem Winterstrom von Windkraftanlagen im Norden und beträchtlichen Energie- und Leistungsreserven von Wasserkraftwerken im alpinen Raum. Damit die Energieerzeugung in Deutschland und der Schweiz sich optimal ergänzen können, soll die notwendige Infrastruktur mit Priorität ausgebaut werden.