Pressemitteilung vom 24.07.2024
Was unternimmt die Landesregierung? Der Landtagsabgeordnete Alexander Schoch hat nachgefragt
Die Zahl der Geldautomatensprengungen ist in Baden-Württemberg auch in diesem Jahr weiter gestiegen. Bis Mitte Juni wurden 26 versuchte und vollendete Sprengungen gezählt, zehn mehr als im ersten Halbjahr des Vorjahres. Neben den hohen Sachschäden besteht dabei auch immer wieder Gefahr für Menschen - bei der Sprengung selbst und deren Folgen im Gebäude oder bei der Flucht der Täter. Alexander Schoch hat sich in einem Abgeordnetenbrief beim Innenministerium erkundigt, welche Gründe die Landesregierung dafür sieht und was sie bisher unternommen hat und noch plant.
Aktuelle Maßnahmen – Runder Tisch, Risikoanalyse, rechtliche Maßnahmen
Innenminister Thomas Strobel berichtete in seiner Antwort von verschiedenen Treffen mit den Kreditinstituten und Versicherungen unter Federführung des Landeskriminalamts, bei denen unter anderem ein Maßnahmenpaket zur Erhöhung der Sicherheitsvorkehrungen beschlossen wurde. Außerdem wurde ein Risikoanalysemodell zur Identifizierung besonders gefährdeter Geldautomatenstandorte aus Hessen an die Gegebenheiten im Land angepasst und den Banken seit Juli 2024 zur Verfügung gestellt, die auf deren Grundlage ihre Präventionsmaßnahmen weiterentwickeln können.
Dass Maßnahmen wirken, zeigt sich darin, dass die bekannten Tätergruppen häufig aus den Niederlanden und Frankreich kommen, wo es deutlich weniger Bargeldverkehr und damit auch weniger Automaten gibt. Diese müssen dort mit Farbpatronen oder Klebepatronen ausgestattet sein und die Foyers, in denen die Automaten stehen, werden nachts abgeschlossen. Auch innerdeutsch ist das erkennbar: Nach den bundesweiten Erfahrungen sei davon auszugehen, dass der Stand der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen Einfluss auf die Tatbegehung habe, so der Minister.
Verpflichtend sind die Maßnahmen bisher nicht. Das könnte sich aber ändern: sollten sich die Selbstverpflichtungen der Banken und Sparkassen zur Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen nicht als wirksam erweisen, wurde das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) gebeten, eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung zur Sicherung von Geldautomaten auf den Weg zu bringen.
Wie kann ein besserer Schutz gelingen?
„Ein besserer Schutz der Bürgerinnen und Bürger kann vor allem durch die Umsetzung der Sicherungsmaßnahmen durch die Banken gewährleistet werden.“, betont Minister Strobl. „Wenn verhindert wird, dass die Tatbegehenden an verwendbares Bargeld gelangen, reduziert sich der Anreiz für eine Geldautomatensprengung. Ergänzend könnten Geldautomaten in Wohnhäusern geschlossen werden, um darin lebende Menschen zu schützen.“
Alexander Schoch begrüßt die ergriffenen Maßnahmen und dankt dem Minister für die umfassende Antwort. „Leider hat sich das Ministerium darin aber nicht konkret dazu geäußert, woran die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung festgemacht werden soll – weder ein zeitlicher Rahmen oder der Umfang der erwarteten Maßnahmen wurde genannt.“, so der Abgeordnete. „Für den Schutz der Bevölkerung und zur Abschreckung der Tätergruppen wäre es aus meiner Sicht dringend nötig, die Maßnahmen umgehend flächendeckend umzusetzen und nicht lange darauf zu warten, ob und wann freiwillige Maßnahmen zum Erfolg führen. Wie wirksam das ist, sehen wir in unseren Nachbarländern.“
Weitere Informationen:
Die vollständige Antwort des Innenministeriums finden Sie hier: