Die Schulträger in Baden-Württemberg können ab 2024 mit mehr Geld bei der Beantragung von Schulbaumaßnahmen rechnen. Hiermit reagiert die Landesregierung insbesondere auf die gestiegenen Baukosten.
Die Landesregierung hat beschlossen, die Kostenrichtwerte im Rahmen der Schulbauförderung ab 1. Januar 2024 um 35 Prozent zu erhöhen. Die Kostenrichtwerte legen fest, in welcher Höhe Schulbaumaßnahmen vom Land gefördert werden; somit erhöht sich der finanzielle Spielraum der Schulträger erheblich.
Die Anhebung orientiert sich an der Entwicklung des Baukostenindexes. Die entsprechende gemeinsame Verwaltungsvorschrift von Kultus-, Finanz- und Innenministerium ist nach inhaltlicher Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden inzwischen erfolgt.
Alexander Schoch begrüßt die Erhöhung der Schulbauförderung. Eine gute Infrastruktur sei eine Grundvoraussetzung für gute Bildung; außerdem würde durch die Erhöhung die Planungssicherheit der Schulträger verbessert, so der Abgeordnete.
Die geänderte Verwaltungsvorschrift sieht außerdem vor, den für die Auswärtigenzuschläge einschlägigen Faktor 0,7 ab 1.1.2025 auf 1,0 zu erhöhen; hiervon werden vor allem Baumaßahmen weiterführender Schulen profitieren.
Im kommunalen Investitionsfonds (KIF) stehen derzeit 2 x 100 Millionen EUR jährlich für Schulhausbau und Sanierung zur Verfügung, die gegenseitig deckungsfähig sind. Ab 2025 sollen zur Finanzierung der Anhebung der Auswärtigenzuschläge durch Umschichtung zusätzliche Mittel im Kommunalen Investitionsfonds zur Verfügung gestellt werden. Dazu bedarf es einer Änderung des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich (FAG). Eine erste grobe Einschätzung mit den Kommunalen Landesverbänden sieht dabei eine Erhöhung des Programmvolumens der Schulhausbauförderung um bis zu 50 Millionen EUR vor. Die Erhöhung der Auswärtigenzuschläge erfolgt zeitversetzt zum 1.1.2025, da sich das Land bis dahin noch im laufenden Doppelhaushalt 2023/2024 befindet.