Alexander Schoch MdL: „Im Flurneuordnungsverfahren Waldkirch-Kollnau fördert das Land die für Natur und Landwirtschaft wertvolle Offenhaltung der Schwarzwaldtäler“
Die Teilnehmergemeinschaft des Flurneuordnungsverfahrens Waldkirch-Kollnau (Kohlenbach) erhält weitere 115.000 Euro zum Ausbau eines Waldweges.
In so genannten Schwarzwaldverfahren werden ganzjährig befahrbare Anbindungen von landwirtschaftlichen Höfen an das Straßennetz sowie die Verbesserung der Erschließung der Grünland- und Waldflächen realisiert. Dies fördert die Offenhaltung der Schwarzwaldtäler, die effiziente Waldbewirtschaftung und den Tourismus. Anlässlich der Übergabe des Förderbescheids in Höhe von rund 115.000 Euro war Staatssekretärin im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Sabine Kurtz MdL nach Kollnau gekommen.
Schwarzwaldverfahren sind eine speziell auf den Schwarzwald ausgerichtete Art von Flurneuordnungsverfahren. In derzeit knapp 40 dieser Projekte wird über Jahre hinweg das Wegenetz in den Tälern des Schwarzwaldes sukzessiv ausgebaut. In Abstimmung mit den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern erfolgen die Wegebaumaßnahmen in den teilweise nur schwer zugänglichen Gebieten.
„In Kollnau bezuschussen Bund und Land mit 80 Prozent den für das Jahr 2023 geplanten Ausbau des Harnischwaldweges. Insgesamt erhält das für die Landwirtschaft und den Naturschutz bedeutsame Projekt somit bereits 1,1 Millionen Euro Fördergelder.“, freute sich der Abgeordnete.
Hintergrundinformationen:
Detaillierte Informationen zur Flurneuordnung Waldkirch-Kollnau (Kohlenbach) gibt es im Internet unter www.lgl-bw.de/3115.
Umfassende Informationen zum Thema Flurneuordnung finden sich auf den Seiten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) unter www.lgl-bw.de. Weitere Informationen zu den Themen Ländlicher Raum, Landentwicklung und Landwirtschaft sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr-bw.de zu finden.