Der Zweite Weltkrieg ist genau vier Jahre beendet, als der neu entstehende Staat am 8. Mai 1949 seine Verfassung erhält: Der „Parlamentarische Rat“ – ein Zusammenschluss aus Mitgliedern der Landesparlamente, 61 Männer und vier Frauen – verabschiedet mit 53 gegen 12 Stimmen das Grundgesetz.
Am 23. Mai 1949 wird das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verkündet. Nur einen Tag später, am 24. Mai, tritt es in Kraft.
Seit dem 23. Mai 1949 regelt es unser Zusammenleben und bildet die Grundlage für Freiheit, Frieden und Demokratie in Deutschland. Dass die darin festgeschriebenen Grundrechte, Werte und Prinzipien keine Selbstverständlichkeit sind, erleben wir gerade in politisch bewegten Zeiten wie diesen besonders deutlich. Unsere Demokratie und unser gesellschaftlicher Zusammenhalt sind zahlreichen Angriffen ausgesetzt. Umso wichtiger ist es, dieses Jubiläum zu feiern und es als Anlass zu nehmen, uns der Errungenschaften bewusst zu werden, die mit dem Grundgesetz verbunden sind.
Im Landtag wird unsere Verfassung mit einem Lunchkonzert, weiteren Mitmachaktionen auf dem Opernvorplatz und einer abendlichen Veranstaltung zelebriert. Besonders hervorheben möchte ich auch die Ausstellung "Menschen. Würde. Zu den Menschenrechten" von Ulrike Schräder im Foyer des Landtages, die sich mit dem Grundgesetz und den im Grundgesetz verankerten Menschenrechten auseinandersetzt. „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt (Artikel 1 GG).“ „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“ (Artikel 2 GG). Die Künstlerin Ulrike Schräder kommt aus Simonswald aus dem Landkreis Emmendingen.