Pressemitteilung Nr. 23/2023
Emmendingen, den 06.04.2023
Zum Glasfaserausbau im Landkreis Emmendingen
Kleine Anfrage von Alexander Schoch MdL an die Landesregierung vom 06. März 2023
Demnach wurden seit 2018 vier Anträge auf Breitbandförderung aus dem Landkreis Emmendingen gestellt. Die Anträge wurden durch das Land im Rahmen der Kofinanzierung zur Bundesförderung mit einer Gesamtförderung in Höhe von 15.622.222,40 Euro bewilligt. Zusätzlich wurden für diese Projekte durch den Bund Mittel in Höhe von 19.818.652,50 Euro bereitgestellt.
Im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Graue-Flecken-Programm) wurde aus dem Landkreis Emmendingen ein Förderantrag der Stadt Waldkirch gestellt und im Jahr 2022 bundesseitig bewilligt. Die Fördersumme beläuft sich auf 8.643.750,00 Euro. Der entsprechende Förderantrag zur Kofinanzierung der Bundesförderung ist bei der Bewilligungsstelle des Landes eingegangen und befindet sich derzeit noch in Bearbeitung.
Der aktuelle Versorgungsgrad des Glasfaserausbaus im Landkreis ist mit 5,31% sehr gering. Dabei gibt es erhebliche Unterschiede. Einige Gemeinden sind sehr gut angebunden. So bringt es Malterdingen auf 41,48 %. In den meisten Kommunen allerdings, herrscht erheblicher Nachholbedarf.
Die Quote der Stadt Freiburg liegt bei 19,49 % und der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald kann eine Versorgung von 10,5 % aufweisen.
Beim Programm des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ gab es zum 17. Oktober 2022 einen Förderstopp.
Alle Anträge, die bis zum 17. Oktober 2022 beim Bund eingegangen sind, sollen laut Aussage des Bundes noch im Laufe des ersten Quartals 2023 bewilligt werden. Hierzu hat der Bund seine Richtlinie formal bis zum 31.03.2023 verlängert.
Im Moment wird die neue Förderkulisse zur Förderung des Breitbandausbaus in sog. „Dunkelgrauen-Flecken“ (Wegfall der Aufgreifschwelle; es können sämtliche Gebiete gefördert ausgebaut werden, in denen kein gigabitfähiges Netz vorhanden ist) erarbeitet. Die neue Richtlinie soll zu Beginn des zweiten Quartals 2023 in Kraft treten.
Auf die Frage, ob das Land Möglichkeiten sieht, auf Preise und Qualität der Ausbaubetriebe dahingehend hinzuwirken, dass die Arbeiten hochwertig, fristgerecht und wirtschaftlich angemessen durchgeführt werden, wird auf die Zuständigkeit der Kommunen verwiesen.
Das hierbei durchzuführende und rechtlich gebotene Ausschreibungsverfahren stellt sicher, dass das wirtschaftlichste Angebot zum Zuge kommt. Auch die Überprüfung der Vertragsgemäßheit der Bauleistungen obliegt den Antragstellern und Zuwendungsempfängern.