Heute ist auf Antrag der Stadtratsfraktion der DOL & Grüne das Thema Jugendbeteiligung auf der Tagesordnung, ich hoffe und ich glaube es ist uns allen im Gremium klar - warum wir Jugendbeteiligung brauchen – so weisen aktuelle Jugendstudien, die Sinusstudie oder die Studie Jugendbeteiligung auf die Bedeutung von Jugendbeteiligung hin:
- Jugendbeteiligung und auch Kinderbeteiligung ist eine demokratische Notwendigkeit
- Beteiligung stärkt die Kompetenzen junger Menschen
- Jugendbeteiligung schafft aber auch Akzeptanz und Vertrauen in den Gemeinderat und die Verwaltung
- Jugendbeteiligung macht unsere Gesellschaft, unsere Stadtgesellschaft, unser Gemeinwesen lebendiger und innovativer
- Jugendbeteiligung ist eine Investition in die demokratische Resilienz unserer Stadtgesellschaft und in unser Land
In den Jugendstudien kommt auch immer wieder der Vorwurf von den jungen Menschen, dass sie sich von Politiker:innen nicht gehört und gesehen fühlen, sie nehmen ihren Einfluss auf politische Entscheidungen als sehr eingeschränkt wahr und sind unzufrieden, wie Demokratie in Deutschland funktioniert.
Zugleich müssen wir erleben, wie rechtspopulistische Parteien immer mehr an Zustimmung gewinnen, wie die letzten Wahlen gezeigt haben. Aber auch Verschwörungserzählungen und Fake News verbreiten sich in den sozialen Netzwerken von Jugendlichen.
Darüber hinaus lenken auch die immensen globalen Herausforderungen durch Kriege, die Inflation sowie die Klima- oder Finanzkrise und nicht zuletzt eine immer älter werdende Gesellschaft den Fokus weg von den Bedarfen junger Menschen.
Aufgrund von (beruflicher) Perspektivlosigkeit, finanziellen Problemen, anhaltenden Krisen und mentalem Stress orientieren sich junge Menschen zunehmend an politischen Randgruppen und/oder möchten aus Deutschland auswandern. Zu diesem Ergebnis kommt die neunte Trendstudie Jugend in Deutschland
Trotzdem wird aus diesen Studien deutlich, die junge Generation schätzt die Demokratie als Wert, will sich einbringen, sich mehr für gesellschaftliche Themen engagieren und ihre Zukunft aktiv mitgestalten.
Daher sind wir gefordert attraktive Rahmenbedingungen für die Beteiligung von Kinder- und Jugendlichen zu schaffen.
In Baden-Württemberg wurde die rechtliche Pflicht zur Jugendbeteiligung auf kommunaler Ebene im § 41a der Gemeindeordnung am 1. Dezember 2015 geregelt.
Städte und Gemeinden sind verpflichtet, Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, zu beteiligen (Jugendgemeinderäte, Anhörungen etc.).
Die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei kommunalen Entscheidungsprozessen sind seither deutlich gestärkt. Kinder sollen und Jugendliche müssen nun an Entscheidungen beteiligt werden, von denen sie betroffen sind.
Gemeint ist damit, dass Kinder und Jugendliche in unserer Stadt mitbestimmen, Ideen einbringen und ihre Meinung äußern können.
Eine bekannte Beteiligungsform sind repräsentative Vertretungen, die unterschiedlich bezeichnet werden, zum Beispiel Jugendgemeinderat, Jugendrat oder Jugendparlament. Daneben existieren viele offene oder projektbezogene Formate: Jugendhearing, Jugendkonferenz, Jugendforum usw..
Kinder- und Jugendbeteiligung umfasst mehr als „das offene Ohr“ der Kommune für die Anliegen und Wünsche der jüngeren Generationen. Wenn man die Bedeutung des Wortes „Partizipation“ ernst nimmt, bedeutet das für erwachsene Entscheidungsträger, einen Teil ihrer Entscheidungsgewalt an Kinder und insbesondere Jugendliche abzugeben.
Denn echte Partizipation beinhaltet die Möglichkeit, an Entscheidungen mitzuwirken, diese mitzugestalten und mitzutragen.
Waldkirch hat ein Jugendforum mit einem Leitungsteam – regelmäßige Treffen im Monat - organisierte Jugendforen im Haus der Jugend, Zusammenarbeit mit Politik- AGs in den Schulen
Die CDU schlägt zum Thema Jugendbeteiligung vor: - die neugewählten Schülersprecher/innen aller Waldkircher Schulen zu einem gemeinsamen Gespräch mit je einem Vertreter der Verwaltung und der Fraktionen einladen – natürlich kann man diese einladen, aber dies entledigt uns nicht der Pflicht eine Jugendbeteiligungssystem einzurichten - der gesetzlichen Pflicht zur Jugendbeteiligung allein durch die Einladung von SMV-Vertretern oder Schulsprechern nicht genüge getan.
Die SMV vertritt primär die Interessen innerhalb des Systems Schule. Kommunale Jugendbeteiligung muss sich jedoch an alle im Ort wohnenden Kinder und Jugendlichen richten.
Schulische Mitwirkung (SMV): Das Mandat von Schülersprechern ist gesetzlich durch das Schulgesetz (z. B. § 62 ff. SchG BW) geregelt und bezieht sich auf die Gestaltung des Schullebens und unterrichtliche Belange.
Sie sind damit nicht als politische Vertreter der Jugend für z.B. kommunale Infrastruktur (wie Skateparks, ÖPNV oder Jugendhäuser) gewählt. Gesetze wie die Gemeindeordnung fordern die Beteiligung von Jugendlichen bei allen Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren.
Unser Wunsch mit diesem Antrag ist es, dass Jugendbeteiligung in Waldkirch umgesetzt und gelebt wird und wir im Gemeinderat insbesondere bei Themen, die die Jugend betreffen, wir auch Stellungnahmen von Jugendlichen bzw. vom Jugendforum erhalten.
Hintergrund:
§ 41a GemO Baden-Württemberg
Illustration §41a GemO. Grafik: LpB BW. Illustration §41a GemO. Grafik: LpB BW.
(1) Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln. Insbesondere kann die Gemeinde einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten. Die Mitglieder der Jugendvertretung sind ehrenamtlich tätig.
(2) Jugendliche können die Einrichtung einer Jugendvertretung beantragen. […] Der Gemeinderat hat innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags über die Einrichtung der Jugendvertretung zu entscheiden; er hat hierbei Vertreter der Jugendlichen zu hören.
(3) In der Geschäftsordnung ist die Beteiligung von Mitgliedern der Jugendvertretung an den Sitzungen des Gemeinderats in Jugendangelegenheiten zu regeln; insbesondere sind ein Rederecht, ein Anhörungsrecht und ein Antragsrecht vorzusehen.
(4) Der Jugendvertretung sind angemessene finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Über den Umfang entscheidet der Gemeinderat im Rahmen des Haushaltsplans. Über die Verwendung der Mittel ist ein Nachweis in einfacher Form zu führen.
Sinus Jugendstudie 2024 ( Arbeitsstelle für Jugendseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz; Bund der Deutschen Katholischen Jugend; Bundeszentrale für politische Bildung; Deutsche Kinder- und Jugendstiftung)
Jugendstudie 2024
Trendstudie Jugend 2026