Bundesregierung bringt Osterpaket auf den Weg
„Mit dem Energiesofortmaßnahmenpaket („Osterpaket“) bringt die Ampelkoalition zahlreiche Maßnahmen auf den Weg, die den Ausbau der erneuerbaren Energien entfesseln und den Abschied von fossilen Energieträgern beschleunigen sollen.“, so Alexander Schoch MdL.
- Kernelemente des Pakets sind die Novellen des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG), des Wind-auf-See-Gesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes.
- Erneuerbare und Energieeffizienz sind der Schlüssel für eine sichere und saubere Energieversorgung. Mit den vorgestellten Maßnahmen wird der Ausbau erheblich beschleunigt und für Unternehmen und Bürger*innen einfacher und verlässlicher.
Die Energiewende hin zu erneuerbaren Energien und weg von Kohle, Öl und Gas ist nicht nur aus Klimaschutzgründen dringender denn je. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine führt uns vor Augen, dass die Beschleunigung der Energiewende auch eine Frage der nationalen und europäischen Sicherheit ist.
80 Prozent erneuerbarer Strom bis 2030
Das Kernstück der Vorhaben ist die umfassendste Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) der vergangenen 20 Jahre. Es umfasst höhere Ausbaumengen und bessere Finanzierungsoptionen für Wind- und Solarenergie.
Das EEG schafft mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger*innen und Kommunen. Das ist essentiell, denn wir wollen bis 2030 einen Erneuerbaren-Anteil von 80 Prozent im Stromsektor erreichen. Dafür braucht es zum Beispiel eine Vervierfachung der Leistung bei Solaranlagen.
Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes
Die EEG-Novelle zielt auf die deutliche Beschleunigung des Erneuerbaren-Energien-Ausbaus. Dafür werden die Ausbauziele und Ausschreibemengen für die Erneuerbaren stark erhöht.
Im EEG wird der Grundsatz verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Es soll für Bürgerenergiegemeinschaften einfacher werden, Wind- und Solaranlagen zu bauen und profitabel zu bewirtschaften. Die finanzielle Beteiligung von Kommunen soll so ausgeweitet werden, dass Windenergie- und Solaranlagen den Gemeindekassen nachhaltige Erträge bringen.
Novelle des Wind-auf-See-Gesetzes
Das Wind-auf-See-Gesetz (WindSeeG) regelt Nutzung und Ausbau der Windenergie auf See unter Berücksichtigung des Naturschutzes, der Schifffahrt sowie der Anbindung an das Leitungsnetz. Vorgesehen sind unter anderem eine Anhebung der Ausbauziele auf 30 Gigawatt bis 2030 sowie neue Regelungen für den Rückbau und das Repowering von Anlagen.
Vorgesehen sind auch neue Regelungen zu Wasserstoff-Pipelines. Offshore-Windanlagen können über viele Stunden im Jahr konstant Strom erzeugen und sind gut geeignet für die Produktion von grünem Wasserstoff direkt an der Küste.
Novelle Energiewirtschaftsgesetz
Die Novelle betrifft unter anderem Regelungen zur Planung und zum Ausbau der Übertragungs- und Verteilernetze. Ein Thema sind auch Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung. Das steht im Zusammenhang mit dem unangekündigten Lieferstopp von Energiediscountern in den letzten Monaten. Die Novelle sieht vor, dass Energielieferanten einen Lieferstopp mindestens drei Monate im Voraus bei der Bundesnetzagentur anmelden müssen und betroffene Kund*innen zu informieren sind. Die Bundesnetzagentur erhält zudem zusätzliche Aufsichtsbefugnisse gegenüber Energielieferanten.
Verabschiedung im Bundestag bis zum Sommer
Die Kabinettsbeschlüsse weisen den richtigen Weg für mehr Klimaschutz und mehr Energiesouveränität. Nun gilt es, das Tempo hoch zu halten und diese historische Novelle noch bis zum Sommer im Bundestag zu verabschieden. Dann ist es an den Ländern, den rechtlichen Rahmen zu nutzen und die vorhandenen Potenziale für die Energiewende auszuschöpfen.
Ausbau im Einklang mit dem Naturschutz
Bereits zuvor hatten Umwelt- und Klimaministerium ein gemeinsames Eckpunktepapier vorgestellt, in dem der Weg für einen beschleunigten Windkraftausbau an Land bei Einhaltung hoher Naturschutzstandards aufgezeigt wird. Dafür sollen Genehmigungsverfahren durch klare, anspruchsvolle Kriterien unter Wahrung ökologischer Schutzstandards effizienter und transparenter werden.
Schoch weist in diesem Zusammenhang auch auf den gerade erschienenen Bericht des UN-Klimabeirates (IPCC-Bericht) der den Ernst der den Ernst der Lage sehr deutlich macht.
Hier geht es zum IPCC-Bericht