Ich erwarte von der neuen Landesregierung, dass sie dafür Sorge trägt, das Konnexitätsprinzip konsequent umzusetzen und die Kommunen deutlich besser finanziell auszustatten. Noch immer warten viele Kommunen auf Gelder vom Land z.B. aus der Eingliederungshilfe.
Die Lage der Kommunalfinanzen ist auf einem historisch defizitären Zustand. Das Statistische Bundesamt misst ein Rekorddefizit seit der Wiedervereinigung von 24,8 Mrd. Euro (Destatis 2025)! Der Investitionsrückstand ist dabei ebenfalls mit ca. 186 Mrd. Euro auf einem Rekordniveau und verdeutlicht die Finanzbedarfe, um die kommunale Infrastruktur auf dem aktuellen Niveau zu halten.
Städte und Gemeinden sind unverzichtbar für ein lebenswertes Baden-Württemberg. Die Kommunen erfüllen wesentliche Aufgaben zur Daseinsvorsorge, u. a. im Bereich der kommunalen Verkehrswege, des öffentlichen Personennahverkehrs, der Energie‐ und Wasserversorgung, des Brand- und Katastrophenschutzes, des Sports sowie durch die Trägerschaft von Schulen, Kindergärten und anderen sozialen Einrichtungen. Sie sichern einen wichtigen Teil der Grundversorgung, schaffen die notwendige Infrastrukturmaßnahmen zur Umsetzung des Klimaschutzes und gestalten Klimaschutzanpassungsmaßnahmen, Stadtgrün und fördern die Kultur.
Die Länder sind dafür verantwortlich, den Kommunen eine für ihre Aufgaben adäquate Finanzausstattung zukommen zu lassen. Zuweisungen der Länder an die Kommunen stellen insofern eine bedeutende Finanzierungsquelle für die Kommunen dar.
Das Grundgesetz und Landesverfassung garantieren den Kommunen die erforderliche Finanzausstattung zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Zuständig dafür sind die Länder. Innerhalb der Landesregierung Baden-Württembergs liegt die Zuständigkeit für die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen beim Finanzministerium. Die Bundesländer sind in Deutschland verfassungsrechtlich dafür zuständig, die finanzielle Ausstattung ihrer Kommunen (Gemeinden, Städte, Landkreise) sicherzustellen. Dies ist auch ein wesentlicher Teil der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 Abs. 2 GG).
Die Kommunen nicht, mit den notwendigen Finanzmittel, zur Erfüllung ihrer Aufgaben auszustatten gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt!