Wir haben den Antrag auf ein Böllerverbot bereits im Frühjahr 2025 gestellt, weil viele Bürgerinnen und Bürger an uns herangetreten waren und uns gebeten hatten, ob wir uns nicht darum kümmern, könnten ein Böllerverbot an Sylvester in Waldkirch zu erreichen. Menschen wie Tiere und Umwelt leiden durch die Sylvesterknallerei.
Wir als DOL&Grüne haben hierzu einen Antrag gestellt, der jedoch von Seiten der Stadtverwaltung als problematisch, da nicht rechtssicher angesehen worden ist. Der Stadtverwaltung fehlt die Rechtshandhabe hierzu in der Sprengstoffverordnung §24.
Wir machten in der Gemeinderatssitzung aber darauf aufmerksam, dass nach einer Baden-Württemberg weiten Umfrage rund drei Viertel der Menschen in auf die private Silvesterböllerei verzichten würden. So sind die Kritikpunkte der Menschen unter anderem die starke Belastung in den Notaufnahmen wegen Verletzter durch Böller & Co. sowie der viele Müll, der durch die abgebrannten Feuerwerkskörper entsteht. Außerdem werde in der Silvesternacht tonnenweise Feinstaub freigesetzt. Zusätzlich können Böller und Feuerwerkskörper bei Menschen, die aus Kriegsgebieten geflüchtet sind, Angst auslösen. Auch viele Tiere leiden unter dem Lärm, so die Ergebnisse der Umfrage.
Wir machten auch darauf aufmerksam, dass in Baden-Württemberg laut Innenministerium mind. 40 Gemeinden ein Böllerverbot nach § 24 (2) SprengstoffVO erlassen haben, darunter sind auch viele Gemeinden mit weniger als 50 000 Einwohner oder sogar mit weniger als 20 000 Einwohner, so auch aus dem Regierungsbezirk Freiburg.
Nochmal zur Einordnung, in §24 der SprengstoffVO kann die zuständige Behörde allgemein oder im Einzelfall anordnen, daß pyrotechnische Gegenstände
- der Kategorie F2 in der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, und 2. der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dichtbesiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden zu bestimmten Zeiten auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abgebrannt werden dürfen.
Wir sind der Auffassung, dass auch Waldkirch Quartiere in der Stadt hat, die als brandempfindlich gelten, so der Marktplatz denn am Marktplatz und im Umfeld gibt es laut Landesdenkmalamt mind. 14 Gebäude die als Kulturdenkmäler ausgewiesen und geschützt sind – hier wäre unseres Erachtens der §24(2) 1 erfüllt. - Wie wirbt Waldkirch, die historische Altstadt lädt zum Bummeln und Verweilen ein! Also ist doch anzunehmen, dass wir auch unsere Altstadt schützen wollen!
Auch kommen an Sylvester auf dem Marktplatz viele Menschen zusammen um gemeinsam auf das neue Jahr anzustoßen, leider werden hier auch immer wieder Knallkörper in die Menschenmenge geworfen, was gerade auch für Kinder schon gefährliche Situationen erzeugt hat, auch andere Städte nennen dieses Problem in ihrer Begründung zur VO.
Und beim Thema dichtbesiedelt, also § 24(2) 2 bedeutet für uns, auch bei Städten unter 20.000 Einwohnern, dass eine hohe Bevölkerungsdichte im Verhältnis zur Fläche vorliegt, denn dichtbesiedelt heißt, dass auf einem kleinen Gebiet viele Menschen leben. Die genaue Schwelle für "dichtbesiedelt" variiert je nach Kontext! Aber oft wird der Begriff mit einer hohen Konzentration von Menschen und wenig freiem Raum assoziiert. Die Hochhäuser stellen unserer Meinung nach einen dichtbesiedeltes Gebiet dar - ein Gebiet, das mit Hochhäusern bebaut ist, ist typischerweise ein dicht besiedeltes Gebiet, da Hochhäuser eine hohe Anzahl von Menschen auf kleinem Raum unterbringen - Die Einstufung als "dicht besiedelt" hängt daher von der Größe der Fläche ab, die die Einwohner einnehmen.
Wir sind auch dem Argument der Umsetzung und Kontrolle einer solche VO entgegen getreten, da nach §23 ja bereits jetzt generell ein Verbot im Umfeld von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen und besonders brandgefährdeten Gebäuden besteht – dies müsste ja jetzt schon in Waldkirch kontrolliert werden!
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass es nicht möglich sei, einen rechtssicheren Verordnungsrahmen für ein Böllerverbot zu schaffen. Obwohl wir eine solche Verordnung weiterhin wichtig und richtig halten, haben wir uns entschieden unseren Antrag zurückziehen, um weiter an diesem Thema zu arbeiten und gegebenenfalls neu einzubringen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Wir haben aber im Gemeinderat einstimmig beschlossen einen Appell zu Sylvesterzu verabschieden.
Dieser Appell soll von der Stadtverwaltung, dem Gemeinderat, der Feuerwehr Waldkirch und der Polizei Waldkirch getragen werden. In diesem wollen wir darauf hinweisen, dass nach § 23 Abs. 1 der 1. SprengstoffV das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen jetzt schon verboten ist.
Und wir bitten auf Feuerwerk zu verzichten oder zumindest auf einen gemäßigten und verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerkskörpern hinzuwirken. Wir bitten gerade in den besonders sensiblen Bereichen, wie bei den Hochhäusern, auf dem Marktplatz, Schwarzwaldzoo und Flüchtlingseinrichtungen auf Böller zu verzichten.
Wir brauchen eine neue Initiative an den Bundestag und den Bundesrat den §24 der SprengstoffVO so zu gestalten, dass Kommunen mehr Gestaltungsspielräume erhalten.