Für eine starke Gemeinschaft: Stadt Waldkirch erhält 20.925 Euro für das Austauschformat „Blickwechsel“
Integration ist ein Akt der Gemeinschaft und des Miteinanders: Deshalb investiert das grün-geführte Sozial- und Integrationsministerium in die Stärkung von Einrichtungen zur projektbezogenen Integration geflüchteter Menschen.
Für insgesamt 36 Integrationsprojekte in verschiedenen Kommunen und Regionen stellt das Land eine Gesamtsumme von rund 1,8 Millionen Euro bereit. Von dem Förderprogramm profitiert auch das Austauschformat „Blickwechsel“ in Waldkirch mit einer Förderung in Höhe von 20.925 Euro. Dies gaben MdL Alexander Schoch und das grün geführte Sozial- und Integrationsministerium am Montag bekannt.
Das Austauschformat „Blickwechsel“ lädt Menschen aus der kommunalen Politik, Verwaltung, Vereine, sowie Menschen mit Flucht- und Zuwanderungsgeschichte ein, sich zu begegnen und auszutauschen.
Ziel ist es ein friedliches Zusammenleben zu fördern, einen Perspektivwechsel auf verschiedene Lebensrealitäten zu eröffnen, Verständnis von Demokratie abzugleichen und die Möglichkeiten von Teilhabe vor Ort zu ermöglichen.
„Durch diese Unterstützung übernehmen wir bewusst soziale Verantwortung und fördern aktiv die Integrationsarbeit vor Ort. Die Investition in lokale Integrationsprojekte stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und sichert die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Initiativen wie das Austauschformat Blickwechsel tragen dazu bei, dass Menschen mit Migrationshintergrund sich in ihrer neuen Umgebung und Gesellschaft besser zurechtfinden. ", erklärt MdL Alexander Schoch.
Zu den geförderten Maßnahmen gehören Strukturen für ehrenamtliche Behördenlotsinnen und Behördenlotsen oder auch Maßnahmen, die das Verständnis für zentrale Bereiche der Gesellschaft sowie gesellschaftliche und politische Mitgestaltungsmöglichkeiten unterstützen. Damit erleichtern sie die Integration zugewanderter Menschen in ihrer neuen Umgebung. Zudem lernen sie die Abläufe, Regeln und Funktionsweisen vor Ort besser zu verstehen.
Gefördert werden Kommunen und freie Träger, die einen teilweisen Zuschuss zu ihren Maßnahmen in Höhe von bis zu 75 beziehungsweise bis zu 90 Prozent erhalten. Der Höchstfördersatz beträgt 80 000 Euro pro Projekt.