Der 21. März ist der internationale Tag zur Überwindung von rassistischen Diskriminierungen. Rassismus begegnet uns in Deutschland auf vielfältige Art und Weise. Beispielsweise wenn man bei der Wohnungssuche die Wohnung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer ethnischen Minderheit nicht erhält und es heißt „Sie sind ja aus dem Land XY. Ihre Landsleute bekommen viel zu viel Besuch. Das wollen wir nicht“, wenn man aufgrund von äußerlichen Merkmalen nicht in die Diskothek gelassen wird „Schwarzköpfe bleiben heute draußen“, wenn man den Zuspruch für eine Arbeitsstelle nicht erhält, weil man ein Kopftuch trägt: „Das verschreckt zu viele Kunden, wenn Sie ein Kopftuch tragen. Das verstehen Sie sicher“. Oder wenn man mal am Bahnhof von der Polizei angehalten und überprüft wird, weil man nicht die richtige Hautfarbe hat, was dann unter Racial Profiling fällt. Solche diskriminierende Verhaltensweise beinträchtigen den Alltag und die Lebensqualität vieler Menschen in der Bundesrepublik. Für diese kann jede Erfahrung von Rassismus und Diskriminierung eine massive Grenzüberschreitung bedeuten. Sie ist in jedem Fall eine Verletzung ihrer Würde und Integrität. Oft werden Vorfälle dieser Art bagatellisiert und verharmlost. Neben diesem individuellen Rassismus besteht auch ein struktureller Rassismus in unserer Gesellschaft.
Um dieser Problematik gerecht zu werden, muss man es zu einem Schlüsselthema machen in Politik und Gesellschaft. Es muss eine Debatte geben und eine Aufklärung zu dieser Art Diskriminierungen. Wir müssen verstehen wie diese rassistischen Denkmuster unser Verhalten beeinflussen und wie wir dagegen vorgehen können. Der internationale Tag und die Woche gegen Rassismus erinnern uns daran, dass wir an diesem Thema dranbleiben und es voranbringen müssen.
Momentan flüchten viele Menschen aus der Ukraine in unser Land. Sie können ebenfalls visumsfrei einreisen, müssen kein Asylverfahren durchlaufen, können den Wohnort frei wählen und dürfen einer Arbeit nachgehen. Das ist gut und richtig so. Diese Maßstäbe sollten aber für alle Geflüchtete gelten, die in der Bundesrepublik Schutz suchen, denn das Recht auf Asyl gilt für alle Menschen, egal welcher Herkunft.