Pressemitteilung Nr. 25/2022
Emmendingen, den 07.04.2022
Alexander Schoch begrüßt die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre, kritisiert aber die Einführung des Listenwahlrechts
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am Mittwoch eine Reform des Landtagswahlrechts beschlossen. Dafür wurde per Verfassungsänderung das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt und im Landtagswahlgesetz wurde das Zweistimmenwahlrecht eingeführt. Bisher setzt sich der Landtag aus 70 Direktkandidat*innen und 50 weiteren Abgeordneten zusammen, die die besten Ergebnisse im jeweiligen Regierungsbezirk erhalten haben. Nun wird wie in der Bundestagswahl mit zwei Stimmen gewählt. Neben den Direktkandidat*innen ziehen dann weitere Abgeordnete von der Landesliste entsprechend dem Zweitstimmenergebnis ins Parlament ein. Begründet wurde dies vor allem mit dem Ziel, das Parlament diverser zu machen.
Während Alexander Schoch die Änderung des Wahlalters begrüßt, kritisiert er die Änderung des Wahlrechts. Daher hat sich der Abgeordnete bei der Gesamtabstimmung enthalten und bei der Einführung des Listenwahlrechts dagegen gestimmt.
„In meinem Wahlkreis habe ich meine Haltung zur Änderung des Wahlrechtes immer wieder deutlich gemacht, hier ist aus meiner Sicht Transparenz für die Wähler*innen angesagt.“, so Alexander Schoch. So möchte er es auch weiterhin halten und seine Entscheidungen begründen:
Alexander Schoch bezweifelt, dass das neue Wahlgesetz zwangsläufig zu mehr Diversität führt. „Der Bundestag und einige andere Landtage werden bereits mit zwei Stimmen gewählt, wir sehen dort, dass diese Parlamente nicht wesentlich diverser zusammengesetzt sind. Grünen Fraktionen gelingt es jedoch unabhängig vom Wahlrecht jüngere, weiblichere und diversere Fraktionen aufzustellen.“, so der Abgeordnete.
Besonders ärgerlich findet Schoch, dass das Regionalprinzip nun abgeschafft wurde und damit die gleichmäßige Verteilung der Mandate auf die jeweiligen Regierungspräsidien nicht mehr gegeben ist. Alexander Schoch befürchtet dadurch eine Schwächung der politischen Vertretung der Regionen, insbesondere des ländlichen Raumes, und hatte daher gefordert, zumindest das Regionalprinzip im Gesetz beizubehalten. „Abgeordnete mit Zweitmandat verdanken ihren Sitz dann nicht mehr in erster Linie den Wähler*innen vor Ort, sondern dem Landesparteitag.“ Außerdem bedauert er die damit verbundene Entmachtung der Kreisverbände der Parteien, die bisher eine starke Position hatten und dazu beitrugen, Kandidaten*innen aufzustellen die sich mit der jeweiligen Region identifizieren.
Politikwissenschaftler Joachim Behnke hatte zum neuen Gesetz formuliert: „Das neue Wahlgesetz ist in gewisser Weise so etwas wie ein Misstrauensantrag der Parteien gegen ihre eigenen Wähler.“ Dem stimmt Schoch zu und ergänzt: „Die Änderung des Wahlrechts ohne Verankerung des Regionalprinzips kann darüber hinaus auch als ein Misstrauensvotum gegen die Kreisverbände gewertet werden.“
Die Erfahrung habe gezeigt, dass die lokale Verwurzelung der Kandidaten und die hohe Identifikationswirkung mit Region und Wähler*innen durch eine Landesliste verloren gehen kann. „Insbesondere besteht zwischen der Wählerschaft des Wahlkreises durch die regionale Orientierung eine engere Beziehung zu dort gewählten Direktkandidaten, als zu über Landesliste gewählten Abgeordneten, die mehr oder weniger nach der politischen Großwetterlage ein Mandat erhalten.“, führt Schoch weiter aus.
Das neue Wahlrecht führe daher zu mehr Macht für die Parteiführungen, da die Landesparteitage die Landeslisten erstellen. „Die gewählten Abgeordneten aus der Region sind nicht nur Volksvertreter fürs ganze Land, sie repräsentieren in besonderer Weise ihre Region und ihren Wahlkreis. Beim bisherigen Wahlsystem mit einer Auszählung über die Regierungsbezirke war dies zumindest eher gewährleistet, weshalb es aus meiner Sicht besser gewesen wäre, das Regionalprinzip auch in einem neuen Wahlrecht zu erhalten.“
Außerdem stelle sich die Frage, wie in Zukunft gewährleistet werden kann, dass sich der Landtag mit der Einführung eines neuen Wahlrechts nicht wie der Bundestag deutlich vergrößert.
Um diese Aspekte ausreichend zu berücksichtigen, hätte Alexander Schoch sich ausführlichere Beratungen gewünscht: „Bei so weitreichenden Gesetzesänderungen wie der Novellierung des Landtagswahlrechtes sollte Gründlichkeit vor Schnelligkeit gelten.“