Es ist meines Erachtens eine verantwortungslose Haltung der grün-schwarzen Landesregierung sich zu weigern, die Kommunen nachhaltig zu unterstützen, denn das Milliardenloch in den kommunalen Haushalten schränkt die kommunale Handlungsfähigkeit massiv ein.
Den Städten und Gemeinden wurden in den letzten Jahren viele Aufgaben aufgebürdet, ohne eine entsprechende Gegenfinanzierung zu erhalten, das Konnexitätsprinzip wurde nicht beachtet.
In der Konsequenz haben viele Kommunen keinen genehmigungsfähigen Haushalt und unterliegen Sparzwängen, wodurch viele öffentliche Einrichtungen, Dienstleistungen, Freiwilligkeitsleistungen der Kommunen nicht mehr finanzierbar sind. Die Kommunen sind die Keimzelle der Demokratie und geraten nun in eine schwierige Situation, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährdet.
Das Land trägt nach dem Grundgesetz (Art. 28 Abs. 2 GG) und den Landesverfassungen die verfassungsrechtliche Verantwortung für eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen.
Die Finanzgarantie ergibt aus Art. 73 der LV von BW: Das Land sorgt dafür, dass die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Aufgaben erfüllen können und garantiert ihnen eine angemessene Beteiligung an den Steuereinnahmen.
Das Konnexitätsprinzip ist in Art. 71 Abs. 3 der LV verankert: Dieses Prinzip besagt vereinfacht: „Wer bestellt, der bezahlt“. Wenn das Land den Kommunen neue Aufgaben überträgt oder bestehende Standards verschärft, muss es die dadurch entstehenden Mehrkosten ausgleichen.
Ich erwarte, dass sich das Land an diese gesetzlichen Standards hält und die Landesregierung endlich ein deutliches Signal zur Entlastung der Kommunen setzt.