Bundesregierung ordnet Förderung und gesetzliche Standards für Neubau neu.
Die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist von der KfW mit sofortiger Wirkung vorläufig gestoppt worden. Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Hintergrund ist die enorme Antragsflut im Monat Januar insbesondere für die EH55 Neubauförderung, die die bereit gestellten Mittel deutlich übersteigt.
Die Förderung für Sanierungen wird vorläufig gestoppt und wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme zügig entschieden. Ebenso wird zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten KfW-Mittel nicht aus. Bundesregierung und KfW suchen aber hier nach schnellen und einfachen Lösungen, um diesen Antragstellern kurzfristig unter die Arme zu greifen und die Liquidität für die Bauplanung zu sichern. Hier soll den betroffenen Antragstellern ein zinsgünstiger Kredit zur Verfügung gestellt werden.
Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u.a. Heizungstausch, etc.).
Energiestaatssekretär Patrick Graichen aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: „Der Antragsstopp ist für die betroffenen Antragsteller eine traurige und enttäuschende Nachricht. Wir hätten diesen Schritt gern vermieden. Allerdings wurde in den vergangenen Jahren versäumt, die Förderkulisse und die gesetzlichen Neubaustandards anzupassen. Stattdessen wurde eine veraltete Förderung fortgeschrieben, die falsche Anreize setzt. Diese Fehlanreize haben zuletzt einen beispiellosen Run auf die Mittel produziert. Ein Stopp der alten Förderung war deshalb jetzt unumgänglich. Wir nehmen als neue Bundesregierung diese missliche Situation zum Anlass, die Förderung und die gesetzlichen Standards für Neubauten zügig neu zu ordnen. Fakt ist, dass in den vergangenen Jahren die Chance versäumt wurde, vor allem die Effizienzhausförderung 55 schrittweise degressiver auszugestalten. Damit wird aktuell beim Effizienzhaus 55 ein Standard mit Steuergeldern gefördert, der sich längst am Markt durchgesetzt hat. Aber: Wo Klimaschutz drauf steht, muss auch Klimaschutz drin sein. Aktuell fördern wir das Falsche und dieses Geld fehlt dann bei tatsächlich wirksamen Klimaschutzmaßnahmen, beispielsweise bei der so wichtigen Gebäudesanierung. Das kann nicht so weitergehen.“
Die neue Bundesregierung hat angesichts der Entwicklungen auf dem Markt entschieden, dass der EH55-Standard rasch der gesetzliche Mindeststandard im Neubau werden soll. Damit wird konsequent das gesetzlich geregelt, was der Markt schon längst kann und was daher auch der regulatorische Mindeststandard sein muss.
Genauso wichtig ist es den drei zuständigen Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Finanzen, möglichst schnell die Förderung für die energetische Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen. Fördermittel sollen künftig dort gezielt eingesetzt werden, wo die CO2-Einsparung am höchsten ist. Das ist im Gebäudebereich vor allem bei Sanierungsmaßnahmen der Fall. Ganzheitliche Sanierungen sowie energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik von Bestandsgebäuden sollen daher künftig den Förderschwerpunkt bilden.
Mit dem vorläufigen Bewilligungsstopp für die BEG-Förderung und der Überführung des EH55-Standards zum gesetzlichen Mindeststandard reagieren die KfW und die neue Bundesregierung auf eine massive klimapolitische und fiskalische Fehlsteuerung, die von der alten Bundesregierung zu verantworten ist. Obwohl damals erkennbar war, dass der EH55-Standard sich im Neubaumarkt als Standard durchgesetzt hat, wurde das Ende der EH55-Förderung erst am Anfang November 2021 mit Wirkung für Ende Januar 2022 verkündet. So wurden in 2021 6 Milliarden Euro Steuergelder – und damit rund ein Drittel der 2021 insgesamt für die Gebäudeeffizienzförderung verfügbaren Mittel – für einen Baustandard zugesagt, der sich längst am Markt durchgesetzt hatte.
Das dann im November 2021 angekündigte nahende Ende der EH55-Neubauförderung hat zu einem „Run“ auf die Förderung geführt. Allein im Januar 2022 stiegen die Förderanträge für EH55-Neubauten so stark, dass die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für die „Bundesförderung effiziente Gebäude“ für die KfW zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 5 Mrd. Euro bereits jetzt ausgeschöpft sind. Daher musste die KfW die Annahme sowie die weitere Bewilligung von bereits eingegangenen Anträgen mit sofortiger Wirkung einstellen.