Alexander Schoch zum Abstimmungsverhalten der Grünen-Fraktion im Landtag am 08.03.2023:
Am Mittwoch wurde im Landtag über den Entwurf der SPD-Fraktion zum „Gesetz zur Förderung der Frauen- und Kinderschutzhäuserinfrastruktur (Frauenhausgesetz)“ abgestimmt. Gemeinsam mit meiner Fraktion habe ich dagegen gestimmt, was entsprechende Presseaufmerksamkeit erhalten hat.
Das Land Baden-Württemberg hat seit 2017 die Haushaltsmittel zur Prävention und Nachsorge bei Gewalt gegen Frauen versiebenfacht – auf nun jährlich fast 12 Millionen Euro. Allein für Frauen- und Kinderschutzhäuser leistete das Land 2022 eine freiwillige Förderung von mehr als sechs Millionen Euro.
Wir Grüne stehen hinter der Forderung nach einer bedarfsgerechten, einzelfallunabhängigen und bundesweit einheitlichen Finanzierung von Frauenhäusern, die hohe qualitative Standards und eine ausreichende finanzielle Ausstattung garantiert. Ich versichere Ihnen, dass ich mich gemeinsam mit meiner Fraktion weiterhin für eine bessere Finanzierung der Frauenhäuser einsetzen werde und erläutere Ihnen hier gerne, wie.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend arbeitet aktuell an einer Änderung der bundesgesetzlichen Vorgaben. Das Bundesgesetz soll ab 2025 für einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei häuslicher Gewalt umfassen und für eine bundeseinheitliche Finanzierung der Frauenhäuser sorgen.
Um dieses Bundesgesetz dann zügig und gut umsetzen zu können, müssen wir in Baden-Württemberg vorbereitet sein. Daher ist die grün-geführte Landesregierung dabei, die bestehende Verwaltungsvorschrift Frauen- und Kinderschutzhäuser zu überarbeiten. Sie soll ab dem kommenden Jahr gelten.
Die Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift wird die freiwillige Landesfinanzierung der Frauen- und Kinderschutzhäuser weiter verbessern, wodurch Träger und Vereine eine höhere finanzielle Sicherheit erhalten. Zum Beispiel ist eine höhere Förderung für Investitionskosten geplant, was gerade bei größeren Baumaßnahmen eine enorme Erleichterung bedeutet.
Außerdem wollen wir auch an einer anderen wichtigen Stelle ansetzen: Bislang ist für Frauen, die keine Sozialleistungsempfängerinnen sind – also Studentinnen, Auszubildende, Asylsuchende, Migrantinnen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus oder neu zugezogene EU-Bürgerinnen – nur ein Aufenthalt von 72 Stunden im Frauen- und Kinderschutzhaus finanziell abgedeckt. Wir setzen uns dafür ein, die kurzzeitige Unterbringung von Frauen und ihren Kindern zu erweitern. Der Gesetzentwurf der SPD hat diese Problematik überhaupt nicht auf dem Schirm.
Für die Finanzierung der Frauenhäuser bietet der Vorstoß aus unserer Sicht überhaupt keine Lösung. Die SPD fordert 25 Millionen Euro für die Frauenhausfinanzierung, ohne zu erklären, warum es gerade diese Summe sein soll oder wofür genau dieses Geld eingesetzt werden soll.
Wir können die Situation der Frauen- und Kinderschutzhäuser und damit auch die der Betroffenen schneller und zielgerichteter verbessern, indem wir die Verwaltungsvorschrift überarbeiten und damit den Weg für die neue Bundesgesetzgebung bereiten. Das wollen wir tun und haben uns deshalb entschieden, dem Entwurf nicht zuzustimmen.
Die Bundesfrauenministerin Lisa Paus will aktuell den Rechtsanspruch in den gesetzlichen Regelungen verankern sowie die Finanzierungslücken schließen. Jedoch sind wir gefordert, nicht weitere Zeit verstreichen zu lassen und die Rechtsverordnung schnellst möglich zu überarbeiten um die Rahmenbedingungen und die Finanzierung für die Frauen- und Kinderhäuser deutlich zu verbessern.