Es ist schon bemerkenswert oder seltsam, dass die Verwaltungsspitze vom Polizeirevier Waldkirch eine Stellungnahme zur Umsetzung oder bzw. der Durchsetzung eines Böllerverbotes für Waldkirch erwartet. Es ist doch sehr kurz gesprungen von der Verwaltung, wenn sie von der Polizei zu einem Böllerverbot eine Stellungnahme erwartet, die nicht anders zu beantworten ist, wie sie von Seiten der Polizei gemacht wurde, dass dies schwer umsetzbar ist. Ein allgemeines Böllerverbot in Waldkirch durchzusetzen ist natürlich nicht einfach umzusetzen und vor dem Hintergrund der notwendigen Ressourcen nicht möglich, wie es jedoch bei vielen Gesetzen und Verordnungen ist, so Alexander Schoch.
So wird im Antrag der DOL&Grüne darauf hingewiesen, dass seit Jahren Feuerwerksverbotszonen fester Bestandteil in vielen Sicherheitskonzepten von Gemeinden gängige Praxis sind. Diese sollen die Feiernden auf den Straßen und die Anwohnerinnen und Anwohner schützen. Aus verschiedenen Gebieten der Stadt Waldkirch hatten sich Bürgerinnen und Bürger gemeldet, die seit Jahren stark unter den Feuerwerken und insbesondere den Böllern an Sylvester leiden. Daher hat DOL&Grüne dies aufgegriffen und die Verwaltung gebeten, da es in § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 1. SprengV die Möglichkeit einer Verbotsermächtigung bzw. die Möglichkeit des Erlasses einer Allgemeinverfügung gibt, zu prüfen ob eine Anwendung in verschiedenen Gebieten in Waldkirch möglich ist.
An dieser Stelle ist jedoch auch nochmal deutlich darauf hinzuweisen, es gibt bereits jetzt Orte in den Gemeinden, so auch in Waldkirch, an denen aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen grundsätzlich nicht geböllert werden darf, so in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie neben leicht brennbaren Gebäuden oder auch bei größeren Menschenansammlungen gilt das allgemeine bundesweite Böllerverbot.
Auch die Durchsetzung dieser bestehenden gesetzlichen Böllerverbotsregelungen ist für die Polizei natürlich nicht einfach durchsetzbar, aber sie hat hier aufgrund einer gesetzlichen Regelung die Handhabe im Falle eines Verstoßes durchgreifen zu können. Es geht also darum auch eine gesetzliche Handhabe für weitere Gebiete in Waldkirch zu haben.
Gesetze und Verordnungen bilden die Grundlage für die Durchsetzung und legen Pflichten und Verhaltensweisen fest und es immer schwierig alle gesetzlichen Regelwerke durchzusetzen obwohl es natürlich wünschenswert ist. Für unsere Wertegeprägte Gesellschaft ist es aber selbstverständlich, dass Gesetze, Verordnungen und Normen eingehalten werden müssen, darauf basiert unser Staat und das Zusammenleben der Menschen in jeder Gemeinde.