Um die Rahmenbedingungen für das kommunale Ehrenamt weiter zu verbessern, soll dauerhaft die Möglichkeit mit dem jetzt eingereichten Gesetzentwurf eröffnet werden, dass ehrenamtliche Ratsmitglieder an den Sitzungen kommunaler Gremien digital teilnehmen können. Außerdem soll es den Kommunen erleichtert werden, öffentliche Sitzungen kommunaler Gremien digital zu übertragen (Livestream) oder auf andere Weise zu veröffentlichen (zum Beispiel Videopodcast); damit soll Rechtssicherheit für Film- und Tonaufnahmen in kommunalen Sitzungen geschaffen und dem sich verstärkenden Bedürfnis in der Gesellschaft nach digitalen Informationsangeboten Rechnung getragen werden.
Mit diesem Gesetzentwurf werden die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker/innen gestärkt und es verbessern sich die Vereinbarkeit und Flexibilität ihrer Arbeit und es wird die Transparenz und Nachvollziehbarkeit kommunalpolitischer Entscheidungen verbessert.
Die Welt ändert sich und wird digitaler, daher ist dieses Gesetz ein wichtiger Schritt für das digitale Arbeiten von Gemeinderäten und Kreisräten. So wird folgendes im Gesetz geregelt:
• Hybride Sitzungen! Gemeinderät*innen und Kreisrät*innen in Baden-Württemberg können künftig digital an Sitzungen teilnehmen. Damit wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht und damit mehr Flexibilität im Alltag und die Attraktivität des kommunalen Ehrenamts gesteigert wird.
Die Entscheidung, ob von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, liegt in den Händen des Gemeinderats/Kreistags. Dieser entscheidet die Modalitäten über eine Änderung der Hauptsatzung. Der direkte Austausch im Sitzungssaal bleibt für uns die beste Art der Kommunikation, er wird durch digitale Sitzungsteilnahme ergänzt, nicht ersetzt.
• Live Streams! Ein sehr wichtiger Punkt ist die Transparenz für die Öffentlichkeit. Daher wird auch in der Hauptsatzung zu regeln sein, dass öffentliche Gemeinderats- und Kreistagssitzungen rechtssicher live gestreamt werden können. Mit dieser Regelung wird das Öffentlichkeitsprinzip gestärkt und es wird mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit kommunalpolitischer Entscheidungen ermöglicht. Dies kann mehr Akzeptanz schaffen wenn das Angebot niederschwellig ist. Damit sind die Bürgerinnen und Bürgern nur noch einen Klick von wichtigen Debatten, Infos und Entscheidungen vor Ort entfernt! So kann man das Interesse an der Kommunalpolitik wecken und erhöhen.
• Vielfalt in den Räten! Mit diesen neuen Regelungen lassen sich die Vielfalt in der Kommunalpolitik verbessern und den Zugang erleichtern. Wir wollen die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung aktiv fördern. Darum ist nun gesetzlich vorgeschrieben, dass Menschen mit Schwerbehinderung Aufwendungen, die ihnen während der Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten für diese erstehen, erstattet bekommen.
Allen Menschen soll es möglich sein, an kommunalpolitischen Entscheidungen teilzuhaben oder mitzuwirken.