Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) unterstützt mit 10,6 Millionen Euro unterjährig 129 dringliche Projekte im Land
Pressemitteilung Nr. 40/2024
Emmendingen, den 30.07.2024
Schoch: „Auch Projekte in Simonswald und Elzach werden gefördert.“
„Mit dem ELR-Programm setzen wir auch in diesem Jahr mit einer unterjährigen Förderung wichtige Akzente für einen attraktiven Ländlichen Raum, mit zeitgemäßen Wohnangeboten, lebendigen Ortskernen, einladenden Plätzen und Grünanlagen. Die Nachfrage nach Fördermitteln aus dem Strukturförderprogramm ELR boomt. Dies zeigt das deutlich gestiegene Antragsvolumen im Rahmen der aktuellen unterjährigen Programmentscheidung und unterstreicht die Attraktivität des Programms. 129 dringliche Projekte wurden jetzt in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum aufgenommen, die planerisch bereits weit fortgeschritten und schnell realisierbar sind. Mit einem Zuschussvolumen von insgesamt 10,6 Millionen Euro aus dem ELR können Vorhaben aus dem privaten, kommunalen und im gewerblichen Bereich nun rasch umgesetzt werden“, so Alexander Schoch MdL.
Da der Bedarf an neuem Wohnraum ungebrochen hoch ist, wurde der Fokus bei der aktuellen Programmentscheidung auf Vorhaben gestellt, die die Antragsteller rasch umsetzen können.“
„Im Bereich Innenentwicklung/Wohnen erhält die Gemeinde Simonswald einen Zuschuss in Höhe von 110.000 Euro für eine Maßnahme im Ortsteil Wildgutach. Die Stadt Elzach kann ebenfalls für Innenentwicklung/Wohnen mit einer Fördersumme von 139.080 Euro für drei Maßnahmen in Oberprechtal rechnen.“, freut sich der Abgeordnete.
Hintergrundinformationen:
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um die Verdichtungsräume. In den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen können 2025 sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Interessierte private Investoren erhalten nähere Informationen bei der Gemeinde (Investitionsort).
Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2025 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde. Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis zum 30. September 2024 digital beim zuständigen Regierungspräsidium stellen.
Weitere Informationen zum ELR finden Sie unter: www.mlr-bw.de/elr