Bürgermeister haben in Baden-Württemberg eine starke Stellung. Nach der Direktwahl bestimmen sie als Chef in der Gemeindeverwaltung, als Vorsitzende des Gemeinderates und als gesetzlicher Vertreter der Gemeinde nach außen maßgeblich die Geschicke einer Kommune mit. Wenn sich allerdings ein Bürgermeister während seiner Amtszeit als unfähig erweist, geht acht Jahre in einer Gemeinde gar nichts mehr. Gemeinderat und Bürgermeister blockieren sich dann gegenseitig.
In nahezu allen Bundesländern ist die Abwahl eines Bürgermeisters möglich, nur nicht in Baden-Württemberg. Wir hatten vor 1999 und nach 2000 in unserer Region und auch in unserem Landkreis, dass aufgrund der Unfähigkeit von Bürgermeistern die Gemeinde nicht mehr handlungsfähig war.
Kommunalpolitik findet direkt vor Ort, vor der eigenen Haustür statt, daher hat Kommunalpolitik auch viel mit Vertrauen und Zuverlässigkeit zu tun.
Ich hatte gemeinsam mit anderen Gemeinderäten mich 1998 an die grüne Landtagsfraktion gewandt, um eine Landtagsinitiative zu ergreifen, eine Abwahlmöglichkeit in der Gemeindeordnung zu verankern. Der Antrag wurde von der CDU geführten Landesregierung abgelehnt.
Ich sehe es als dringend notwendig an, dass endlich ein Instrument der Abwahl durch direktes Votum der Bürger in Form eines Bürgerentscheids geschaffen wird, dies wäre das Gegenstück zur Direktwahl. Mit der Abwahl durch Bürgerentscheid wird dem Bürger die Möglichkeit gegeben, durch direktes Votum den Bürgermeister vor Ablauf seiner regulären Amtszeit abzuwählen. Natürlich müssen die Hürden der Abwahl hochgelegt werden, das sind sie bei einem Bürgerentscheid. Dieser kann durch den Gemeinderat oder durch das direkte Votum der Bürger über einen Bürgerentscheid erfolgen. Es ist aber auch klar, das Abwahlverfahren kommt faktisch nur als Ultima Ratio in Betracht.
Klar ist aber, wir brauchen endlich eine Regelung in der Gemeindeordnung zur Abwahl von Bürgermeister.
Es ist ärgerlich, dass wir bei der Reform der Gemeindeordnung bei wichtigen Themen auch nach der Übernahme der Regierung 2011 durch eine grüngeführte Regierung nicht weitergekommen sind, sei es bei der Abwahlmöglichkeit von Bürgermeister, der Direktwahl von Landräten oder der Unvereinbarkeit von Bürgermeister im Kreistag.
Ich begrüße es sehr, dass „Mehr Demokratie“ dieses Thema aktuell wieder aufgreift. Es bleibt zu hoffen, dass diesen Themen endlich wieder auf die Tagesordnung nach der Landtagswahl in den Koalitionsverhandlungen kommt.