Pressemitteilung Nr. 19
Stuttgart, den 23.03.2022
Die Landesregierung verlängert den Förderzeitraum für das Programm Tilgungszuschuss Corona bis zum 30. Juni 2022. Das hat der Ministerrat gestern (22. März) beschlossen. Alexander Schoch freut sich, dass Unternehmen und Selbständige weiter unterstützt werden. „Besonders betroffenen Branchen im Dienstleistungsbereich wie das wie Schaustellergewerbe und Marktkaufleute, die Veranstaltungs- und Eventbranche, das Taxi- und Mietwagengewerbe oder Unternehmen des Sports, der Unterhaltung und Erholung helfen wir mit dem Tilgungszuschuss Tilgungsraten zu begleichen“, so der Abgeordnete Schoch. Ursprünglich endete der Förderzeitraum bereits am 31. März 2022.
Das Landesförderprogramm Tilgungszuschuss Corona III schließt wie seine Vorgängerprogramme eine Förderlücke der Überbrückungshilfen. Die Unternehmen werden mit einem direkten Zuschuss zu den Tilgungsraten für betriebliche Kredite, für Raten aus Mietkaufverträgen und Leasingverträgen („Finanzierungsleasing“), bei denen das Wirtschaftsgut dem Mieter beziehungsweise Leasingnehmer zugerechnet wird, sowie für Geldmarktdarlehen, unterstützt. Beim Tilgungszuschuss Corona III wurde außerdem der Zugang zusätzlich erleichtert: Der zur Antragstellung qualifizierende Umsatzrückgang wurde von 60 auf 50 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum im Jahr 2019 abgesenkt. Das Programm ist kumulierbar mit den Überbrückungshilfen des Bundes. Gefördert werden die Tilgungsraten im Förderzeitraum Januar 2022 bis Juni 2022. Die Anträge können in Kürze gestellt werden.
Weitere Informationen zum Programm, der Antragstellung, insbesondere die Formulare für die Beantragung und die Antragsfrist finden Sie ab Anfang April 2022 unter: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/tilgungszuschuss-corona/
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