Pressemitteilung Nr. 52/2021
Emmendingen, den 29.04.2021
Das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung greift aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts zu kurz. Die Karlsruher Richter verpflichteten den Gesetzgeber, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. „Dies ist eine historische Entscheidung für den Klimaschutz mit weitreichenden Konsequenzen.“, so Alexander Schoch.
Nach Auffassung der Kläger ist das im Herbst 2019 von Bundesregierung und Bundestag verabschiedete Klimaschutzgesetz unzureichend und verletzt das Grundgesetz, denn Klimaschutz ist Grundrechtsschutz! Deutschland muss den Beitrag leisten, der ihm aus seiner Verantwortung für den Klimawandel auch erwächst. Daher reicht das deutsche Klimaschutzpaket nicht aus, um die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens, also die Erderwärmung möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, einzuhalten.
Daher freut sich der Landtagsabgeordnete, dass die Verfassungsbeschwerde mehrerer Klimaschützer, darunter der BUND, die Deutsche Umwelthilfe, Fridays for Future und Greenpeace Erfolg hatte.
„Dieses Urteil ist für die Klimapolitik der Bundesregierung ein Armutszeugnis und macht deutlich, dass diese viel zu wenig gegen den Klimawandel unternimmt. Mit den Konsequenzen, dass künftige Generationen diese Last tragen müssen. Hierdurch werden deren Freiheitsrechte erheblich eingeschränkt und genau diese Einschränkung ist verfassungswidrig.“, so Schoch.
Das Gericht zwingt nun die Bundesregierung, endlich ambitionierte Pläne auszuarbeiten und ihrer Verpflichtung nachzukommen – dem Schutz der Grundrechte ihrer Bevölkerung, auch in der Zukunft gerecht zu werden. Die Politik ist verpflichtet, das 1,5-Grad Ziel aus dem Pariser Klimaschutzabkommen auf allen politischen Ebenen und bei allen Entscheidungen zu berücksichtigen.
Für Alexander Schoch bedeutet das auf Bundesebene konkret:
den CO2-Preis erhöhen, die erneuerbaren Energien massiv ausbauen und den Ausstieg aus der Kohle bis 2030 angehen!
„Daher war es uns auf Landesebene so wichtig, den Klimaschutz in den Mittelpunkt unseres politischen Handelns zu rücken und Baden-Württemberg in den nächsten Jahren klimaneutral zu machen. Hierzu haben wir das Klimaschutzsofortprogramm beschlossen, um wie im BVG Urteil begründet, dem grundrechtlichen Schutzpflichten des Staates für Leben und körperliche Unversehrtheit aus dem Grundgesetzartikel 2 Absatz 2, sowie dem Eigentumsrecht aus Artikel 14 Absatz 1 nachzukommen und damit die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens, das 1,5 Grad Ziel einhalten zu können.“, so Alexander Schoch.

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