Alexander Schoch MdL: Grabsteine aus Kinderarbeit können nun in den Friedhofssatzungen verboten werden
„Es ist gut, dass Kommunen neue Grabsteine aus Kinderarbeit künftig verbieten können.“ so der Landtagsabgeordnete Alexander Schoch. Möglich wurde das, durch eine Änderung des Bestattungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg, die der Landtag beschlossen hat.
Die Kommunen können nun für Grabsteine und Grabeinfassungen auf Friedhöfen Herkunftsnachweise fordern. Nach dem Gesetz gelten Steine, die aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz stammen, als frei von Kinderarbeit. Bei Steinen aus anderen Herkunftsländern muss dies durch bewährte Gütesiegel nachgewiesen werden. Auch eine schriftliche Erklärung des Steinmetzes, dass es keinen Anhaltspunkt für Kinderarbeit bei der Produktion des Steins gibt, ist gültig. Die meisten Natursteine, die in Europa verbaut werden, stammen nach Angaben der Organisation Fair Stone aus Asien.
Dieses Gesetz ermöglicht nun den Kommunen in ihren Friedhofssatzungen, die Aufstellung von Grabmalen aus ausbeuterischer Kinderarbeit auf ihren Friedhöfen rechtssicher zu untersagen.
Der letzte Vorstoß der damaligen grün-roten Koalition war am Widerspruch des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim gescheitert. Der kassierte mehrere kommunale Friedhofsatzungen ein, weil sie einen unzulässigen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Steinmetz*innen darstellen. Begründung: Der Gesetzgeber hätte klarstellen müssen, welche Anforderungen an die Nachweise gestellt werden, mit denen belegt werden kann, dass die Steine tatsächlich ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden. Diesen Einwänden hat man mit der Neuregelung des Gesetzes Rechnung getragen, so Alexander Schoch, der froh ist, dass dies nun noch vor der nächsten Legislatur gelungen ist.
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