Die Landtagsabgeordnete Alexander Schoch, Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau kritisiert die geplante Verlängerung des umstrittenen Flächenfraß-Paragrafen 13b Baugesetzbuch der Bundesregierung, wonach Baugebiete schneller ausgewiesen werden können. „Dieser 13b löst die Wohnungsnot in keiner Weise, dafür schränkt er aber Umweltprüfungen und Bürgerbeteiligung massiv ein. Die grün-geführte Landesregierung habe dem Gesetzentwurf im Bundesrat Ende Dezember daher die Zustimmung verweigert.
Die Einführung des13b war eine Versuchsphase um zu prüfen, ob eine unter fachlich und qualifizierten Rahmenbedingungen eine Beschleunigung der Verfahren möglich ist. Die Evaluation hat gezeigt, dass in Baden-Württemberg mithilfe des Paragrafen 13b nur wenige Wohneinheiten geschaffen wurden – bei gleichzeitig hohem Flächenverbrauch. Daher ist es nicht nachvollziehbar, dass das CDU-geführte Wirtschaftsministerium sich nun für die Weiterführung dieses Verfahren stark macht und dies zu Lasten von Umwelt und Natur.“
Am allseits anerkannten Grundsatz, Innen- vor Außenflächen zu entwickeln, geht die Regelung völlig vorbei. Der Paragraf 13b bekämpft nicht die Wohnungsnot dort, wo es nötig ist. Am Ende kommen wir so bei unserem Ziel nicht entscheidend weiter, die Ortskerne zu reaktivieren und wertvolle Grünflächen vor weiterem Zubetonieren zu schützen.
Die grün-schwarze Landesregierung hat sich bei der Abstimmung im Bundesrat am 18. Dezember enthalten. So sieht es der Koalitionsvertrag vor, wenn sich Grüne und CDU nicht einigen können. Die CDU unterstützt die Verlängerung des Paragrafen 13b, mit dem sich jetzt noch der Bundestag befassen muss.
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