Pressemitteilung Nr. 110/2020
Emmendingen, den 20.10.2020
Alexander Schoch: „Der Bund muss bei der Überarbeitung des EEG ein eigenes Fördersegment für Agro-Photovoltaikanlagen schaffen“
In einem gemeinsamen Vorstoß setzen sich Umwelt- und Landwirtschaftsministerium in Baden-Württemberg dafür ein, mit innovativen Technologien die Energiewende schneller voranzutreiben.
„Um die Klimaneutralität so schnell wie möglich zu erreichen, brauchen wir stärkere Anreize vom Bund auch bei schwimmenden Photovoltaikanlagen“, sagte Schoch.
„Wenn wir bei der Energiewende weiter vorankommen möchten, müssen wir unsere Landwirte mitnehmen. Wollen wir die Potenziale der Agro-Photovoltaik voll ausschöpfen, müssen wir hierfür bei der Überarbeitung des Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) ein eigenes Fördersegment schaffen. Hier muss der Bund bei seinem bestehenden Referentenentwurf dringend nachsteuern“, sagte Alexander Schoch, der sowohl Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Klima, Naturschutz und Energiewirtschaft als auch im Ausschuss für ländlichen Raum und Verbraucherschutz ist.
Umweltminister Franz Untersteller und Landwirtschaftsminister Peter Hauk haben sich daher gemeinsam Ende September an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner gewandt.
Um den Ausbau regenerativer Energieträger massiv ausbauen zu können und so den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis 2030 auf mindestens 65 Prozent zu erhöhen, müssen alle technischen Möglichkeiten ausgelastet werden.
Dazu gehören neben der Agro-PV auch schwimmende Photovoltaikanlagen. Aber um diese Potenziale auch gewinnbringend für die Energiewende nutzen zu können, ist es dringend erforderlich, dass der EEG-Entwurf mit Förderanreizen so angepasst wird, damit Baden-Württemberg von der Bundesregierung nicht ausgebremst wird. Mit schwimmender PV kann im Land beispielsweise bis zu 120 Megawatt Leistung aus Sonnenenergie zusätzlich produziert werden, was 1 bis 2 Prozent der in Baden-Württemberg betriebenen PV-Leistung entspricht.
„Mit der Agro-Photovoltaik und der schwimmenden Photovoltaik stehen uns zwei innovative Alternativen zur Verfügung, welche die Problematik der Flächenkonkurrenz überwinden und darüber hinaus weitere Synergieeffekte bereithalten. Bei der Agro-Photovoltaik wird eine Fläche gleichermaßen zur Stromerzeugung sowie zur landwirtschaftlichen Produktion genutzt“, sagte der Abgeordnete.
Ein großes Potenzial sehen Experten im Bereich des Sonderkulturanbaus, wie zum Beispiel beim Obst- und Gemüseanbau, da hier verschiedene Synergien zum Tragen kommen. Sonderkulturen werden oft zum Schutz vor Regen, Hagel, Sonnenstrahlung oder Vogelfraß abgedeckt. Im Rahmen der Agro-Photovoltaik können Unterkonstruktionen für die Schutzeinrichtung der Kulturen simultan für die Aufständerung der Photovoltaik-Module verwendet werden. Mit geeigneten Konstruktionen ist sogar eine proaktive Steuerung des Mikroklimas und des Wasserhaushaltes möglich.
Ein Ausbau der Photovoltaikkapazitäten wäre in Kombination mit Sonderkulturen im Grunde flächenneutral möglich, da keine zusätzliche Fläche beansprucht würde. Allerdings stecke die Agro-Photovoltaik noch in einem sehr frühen Entwicklungsstadium.
Um den Ausbau der Agro-Photovoltaik und der schwimmenden PV-Anlagen wirkungsvoll anzustoßen, sehen die beiden Minister in Bezug auf den vorliegenden EEG-Entwurf in mehreren Punkten dringenden Anpassungsbedarf. Zum derzeitigen Stand ist eine gesonderte Regelung für Agro-Photovoltaik im Gesetz nicht vorgesehen. Sie muss daher direkt mit den schon am Markt etablierten Freiflächensolaranlagen konkurrieren. In den von der Bundesnetzagentur praktizierten Ausschreibungsverfahren haben Agro-Photovoltaik-Anlagen dementsprechend praktisch keine Chance auf einen Zuschlag.
„Das kann nicht sein. Die Gesellschaft muss die Landwirtschaft als wichtigen Partner der Energiewende begreifen. Dazu gehört es auch, entsprechende Förderinstrumente zu schaffen.“, sagte Schoch.
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