Die grüne Landtagsfraktion hat bei ihrer Fraktionssitzung nochmals intensiv über das Polizeigesetz diskutiert, so der Landtagabgeordnete Alexander Schoch, der die Kritik am Gesetz in der Anhörung sehr ernst genommen und entsprechend nachgehakt.
In der Diskussion in der grünen Landtagsfraktion wurde erneut deutlich, dass die meisten geplanten Verschärfungen durch die Grünen verhindert werden konnten.
Mit uns Grünen wird es keine Online-Durchsuchung, keinen sogenannten Unendlichkeitsgewahrsam, keine ausgeweitete Schleierfahndung in Grenznähe, keinen großen Lauschangriff und keine präventiv-polizeiliche DNA-Untersuchung geben, so Alexander Schoch
Wir Grüne haben bei den verbleibenden neuen Befugnissen für die Polizei für enge Grenzen gesorgt: Beispielsweise gibt es einen Richtervorbehalt für die Nutzung von Daten der Bodycam in einer Wohnung. Identitätsfeststellungen und Personenkontrollen sind an enge Voraussetzungen geknüpft.
Beides, Bodycam in der Wohnung und Kontrollen auf öffentlichen Plätzen, werden nach einem Jahr kritisch evaluiert. Verfassungsrechtliche Bedenken konnten so ausgeräumt werden. Vor diesem Hintergrund stimmte die grüne Fraktion dem Polizeigesetz im Landtag zu.

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