Wichtige Entscheidung für die Kommunen – neues Grundsteuermodell im Südwesten
Die Landesregierung hat nach langen Debatten ein eigenes Modell zur Berechnung der Grundsteuer auf den Weg gebracht. Das Landeskabinett beschloss ein sogenanntes modifiziertes Bodenwertmodell. Es sieht vor, dass die Grundstücksfläche und der sogenannte Bodenrichtwert die Grundlage für die künftige Berechnung der Steuer sein sollen. Eigentümer von Wohngebäuden sollen dabei aber im Verhältnis weniger belastet werden. Der Finanzministerin und der Landesregierung war es wichtig, Wohnen nicht zu verteuern. Nach dem neuen System soll die Grundsteuer ab 2025 berechnet werden.
Die Grundsteuer zahlt jeder Hausbesitzer. Eigentümer können die Grundsteuer selbst zahlen oder als Nebenkosten vollständig auf die Mieter umlegen. Die bisherige Steuer basiere auf veralteten Werten aus den 60er-Jahren im Westen und den 30ern im Osten, sagte Sitzmann. Deshalb gebe es viele Eigentümer von Gebäuden, die heutzutage viel zu wenig zahlten.
Der Bund hatte Ende 2019 ein neues Grundsteuer-Gesetz beschlossen. In das Bundesmodell fließen neben Grundstücksfläche und Bodenrichtwert auch noch Immobilienart, Nettokaltmiete, Gebäudefläche und Gebäudealter mit ein. Dafür konnten sich Grüne und CDU in Baden-Württemberg aber nicht begeistern. Die Bundesländer können vom Bundesmodell abweichen, wenn sie eigene Gesetze verabschieden.
Allein im Südwesten müssten nun 5,6 Millionen Objekte neu bewertet werden. Die Kommunen im Südwesten nehmen daraus jährlich 1,8 Milliarden Euro ein. Das Gesetz sei einfach, bürokratiearm und transparent, so Alexander Schoch. Es sei aber unvermeidlich, dass es durch die neue Regelung auch Verlierer gebe – nämlich die, die mehr zahlen müssten.
Im Vorfeld wurden alle Modelle auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft. Das Baden-Württemberg-Modell wurde von den Kommunalen Landesverbänden befürworten und als verfassungsfest eingeschätzt.
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