Ab heute können in zu diesem Zweck vermieteten Räumen wie Restaurants, Vereinsheimen oder Gemeindehäusern wieder private Veranstaltungen mit maximal 99 Teilnehmern stattfinden.
Dafür gelten folgende Regeln:
- die Veranstalter müssen Namen und Kontaktdaten der Gäste notieren, vier Wochen aufbewahren und dann löschen
- die Abstandsregel von 1,5m muss überall wo möglich eingehalten werden (ausgenommen: Personen, die in einem Haushalt leben)
- Tanzen, Singen und alles andere, wobei vermehrt Tröpfchen ausgestoßen werden, muss leider unterbleiben
- Veranstalter und Vermieter müssen ein veranstaltungsspezifisches Hygienekonzept festlegen
Hier finden Sie die Verordnung im Wortlaut
Nicht betroffen von der Verordnung sind Feiern in Privaträumen oder Gärten. Hier gilt weiterhin die Regelung aus §3, Absatz 2 der Corona-Verordnung zu Treffen im privaten Raum.
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