Pressemitteilung Nr. 52 / 2020
Emmendingen, den 03.06.2020
Aufgrund eines Zeitungsartikels am 12. Mai in der Badischen Zeitung zum Pflugverbot in Forchheim hat sich der Abgeordnete Schoch an das zuständige Landwirtschaftsministerium gewandt. In der Antwort wird nun bestätigt, dass es sich bei dem angesprochenen Pflügetermin für die Frühkartoffeln in Forchheim um eine der bundeseinheitlichen Regelungen für die roten Gebiete der aktuell geänderten Düngeverordnung handelt. Forchheim liegt im roten Gebiet, also einem Gebiet mit starker Nitratbelastung im Grundwasser (>50 mg/ L).
Ab dem 1. Januar 2021 gelten abweichende oder ergänzenden Anforderungen. Im Fall des Anbaus von Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Dies gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Da die Niederschlagswerte in Forchheim im Mittel über 600 mm liegen, kann diese Einschränkung nicht herangezogen werden.
Die Düngeverordnung sieht keine Möglichkeit eine Ausnahme hiervon zu gewähren.
Nach der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung – AgrarZahlVerpflV § 6 zur Begrenzung der Erosion gilt für wassererosionsgefährdete Flächen ein Pflügeverbot vom 1. Dezember bis zum Ablauf des 15. Februar.
Hier gibt es auch den im Artikel zitierten Spielraum für spezifische Situationen. In Baden-Württemberg gab es hierzu in den vergangen Jahren keinen Bedarf. Für Forchheim ist dies nicht von Belang, da die Regelung nur für Flächen mit entsprechender Wassererosionsgefährdung, also vor allem hängige Flächen gilt.
Solche Flächen liegen in Forchheim nicht vor. Schon wegen der hohen Erosionsgefährdung könnte man auf solches Flächen ohnehin keine Kartoffeln anbauen.
Unabhängig davon wird im Land weiterhin intensiv an der Binnendifferenzierung gearbeitet, um im Laufe des Jahres in roten Gebieten grüne Bereiche zu identifizieren und umgekehrt belastete Flächen in grünen Gebieten auszumachen. Hierzu braucht es allerdings bundeseinheitliche Vorgaben, die noch nicht vorliegen.
Nach heutigem Kenntnisstand kann damit der rote Flächenanteil von 9% auf 6% landesweit reduziert werden.
„Die weitere Reduzierung des Nitrateintrags durch die Landwirtschaft ist das wichtigste Instrument, die Grundwasserqualität im Land flächendeckend anzuheben. Wir haben mit dem Gesetz zur Stärkung der Biologischen Vielfalt, das noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll, dafür die Voraussetzungen geschaffen. Das Verbot von Pestiziden in ausgewiesenen Naturschutzgebieten und die Erhaltung des landesspezifischen Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes in den übrigen Schutzgebieten und die Reduktion der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent bis 2030 sind zentrale Punkte des Gesetzes.“, so der Abgeordnete.
Alexander Schoch betont: „Ein Schwarzes-Peter-Spiel ist hier fehl am Platz, da es bei diesem Thema noch Hausaufgaben gebe, die es zu erledigen gilt. Von Seiten der Bundesregierung muss noch geklärt werden wie die bundeseinheitlichen Vorgaben aussehen, damit das Land die Binnendifferenzierung durchführen kann.“

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