Emmendingen, 06.04. 2020
Pressemitteilung Nr. 54
Alexander Schoch appelliert an die Gemeinden im Landkreis, darauf zu achten, dass bei der Gartengestaltung sogenannte Schottergärten nicht zugelassen werden. Auch die Landesbauordnung enthält mit § 9 eine klare Vorgabe, wonach nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke als Grünflächen anzulegen sind, sofern die Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Grünflächen im Sinne der Landesbauordnung sind Flächen, deren Erscheinungsbild durch das Vorhandensein von Pflanzen geprägt sind und die weit überwiegend, also zu mehr als acht Zehnteln, mit Pflanzen bestockt sind, so Alexander Schoch. Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg hat aktuell in einer Pressemitteilung erneut darauf hingewiesen, dass demzufolge Schottergärten illegal seien. Der LNV weist darauf hin wie Schottergärten Pflanzen, Tieren und dem Kleinklima schaden, denn die Steinschüttungen oder Kiesabdeckungen bieten Insekten, der Bodenfauna und anderen Tieren praktisch keinen Lebensraum. Ihre Zunahme leistet damit dem Insektensterben durch den Verlust von Lebensräumen in den Kommunen Vorschub.
In seinem neuen Flyer Schottergärten erläutert der LNV aber auch welche ökologische Bedeutung Gärten haben und was diese leisten können.
Hier geht’s zum Flyer Schottergärten
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