Das Kabinett hat sich auf weitere Lockerungen der Corona-Verordnung geeinigt. So dürfen sich künftig bis zu zehn Personen im privaten Raum treffen und kleine Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen sind wieder möglich.
Großveranstaltungen über 500 Personen bleiben bis zum 31. August 2020 untersagt.
Kitas und Grundschulen bekommen nach den Zwischenergebnissen der Studie an den baden-württembergischen Unikliniken eine Perspektive. So dürfen Kitas bis Ende Juni wieder komplett öffnen, begleitet durch regelmäßige Tests und für die Grundschulen wird die weitere Öffnung vorbereitet.
Ebenfalls dürfen Bars und Kneipen, Jugendhäuser und Bolzplätze dürfen ab dem 02.06. unter Hygieneauflagen öffnen.
Hier die weiteren Infos dazu:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/mehr-bereiche-profitieren-von-lockerungen
Außerdem hat das Sozialministerium am 28. Mai
- die Verordnung zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) für Anbieterinnen und Anbieter von Freizeitaktivitäten in geschlossenen Räumlichkeiten,
- die Verordnung zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie Unterstützungsangeboten im Vor- und Umfeld von Pflege (Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen – CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen) (Diese Verordnung ersetzt die Corona-Verordnung Besuchsregelungen vom 14. Mai 2020 sowie die Corona-Verordnung Tages- und Nachtpflege sowie Unterstützungsangebote vom 22. Mai 2020)
- und gemeinsam mit dem Wirtschaftsministeriums die Änderung der Corona-Verordnung Gaststätten auf seiner Website notverkündet:
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