Verschiedene Corona-Verordnungen wurden aktuell verändert oder angepasst.
Corona-Verordnung Beherbergungsbetriebe:
Die Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Beherbergungsbetrieben sowie auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen (Corona-Verordnung Beherbergungsbetriebe – CoronaVO Beherbergungsbetriebe) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 8 dieser Verordnung ab 29. Mai 2020:
Corona-Verordnung Musik- und Jugendkunstschulen:
Die Verordnung des Sozialministeriums und des Kultusministeriums über die Wiederaufnahme des Betriebs in den Musikschulen und Jugendkunstschulen (Corona-Verordnung Musik- und Jugendkunstschulen – CoronaVO Musik- und Jugendkunstschulen) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 4 dieser Verordnung ab 23. Mai 2020:
Verordnung des Kultusministeriums über die Wiederaufnahme des Betriebs der Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung und freien schulischen Bildung (z.B. VHS)
Arbeiten in Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Nach Artikel 3 dieser Verordnung gilt Artikel 1 ab Samstag, den 23. Mai 2020, Artikel 2 ab Freitag, den 29. Mai 2020.:
- Vierte Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung WfMB (PDF)
- Konsolidierte Fassung der Corona-Verordnung WfMB in der ab 29. Mai 2020 geltenden Fassung (PDF
Corona-Verordnung Sportstätten:
Die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten (Corona-Verordnung Sportstätten – CoronaVO Sportstätten) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 5 dieser Verordnung ab 2. Juni 2020:
Corona-Verordnung Tages- und Nachtpflege sowie Unterstützungsangebote:
Die Verordnung des Sozialministeriums über den eingeschränkten Betrieb von Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege und über eingeschränkte Gruppenangebote im Vor- und Umfeld von Pflege wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 4 ab Freitag, den 29. Mai 2020:
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