Grundrecht in der Corona-Zeit
Am 23. Mai vor 71 Jahren ist das deutsche Grundgesetz in Kraft getreten. Seit 1949 beruht unser demokratisches Zusammenleben auf seinen Gesetzen und Normen, denen die Würde des Menschen vorangestellt ist. Das Grundgesetz schützt die Freiheit der einzelnen Bürgerinnen und Bürger und bildet den Rahmen, innerhalb dessen Gesetzgeber und Regierung handeln können. Dieses Jahr begehen wir den Tag des Grundgesetzes zum ersten Mal, während tief in unsere Grundrechte eingegriffen wurde. Anstatt breiter Diskussionen während langer Gesetzgebungsverfahren wurde das öffentliche Leben per Erlass praktisch angehalten, wurden persönliche Freiheiten beschnitten, was zu Ärger und Empörung geführt hat. Allerdings: Grundrechte gewähren nicht nur Freiheitsrechte, sie beinhalten auch einen Schutzanspruch. Das verbriefte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verpflichtet den Staat zu dessen Schutz tätig zu werden. Die letzten Wochen haben gezeigt, wie leistungsfähig unsere Rechtsordnung ist. Aber auch das politische System der Bundesrepublik, der grundgesetzlich abgesicherte Föderalismus, hat sich bewährt. Gerade in der Corona Krise hat der Föderalismus entscheidend dazu beigetragen, dass Deutschland diese Krise bisher gut gemeistert hat. Eine föderale Ordnung kann lokale Krisen früh erkennen und reagieren. Die Zuständigkeitskompetenzen zum einen und die Kooperation zwischen Bund, Länder und Gemeinden zum anderen tragen dazu bei, dass die effektivste politische Einheit dann im Sinne der Subsidarität mit der Problemlösung betraut wird .Vielleicht hat gerade die föderale Ordnung der Bundesrepublik dazu beigetragen, dass wir besser durch die Krise kommen als viele andere Länder. Wir haben schnell reagiert und damit widerlegt, dass nur autokratische Regimes schnell und wirksam auf solche Krisen reagieren können, und dabei grund- und bürgerrechtliche Grundsätze gewahrt, was auch das Verfassungsgericht bestätigt hat. Dass in einzelnen Fällen Maßnahmen von den Gerichten gekippt wurden, ist eine Bestätigung dafür, dass unser System funktioniert: Wir leben in einem Rechtsstaat, niemand muss exekutive Maßnahmen widerspruchslos hinnehmen, sondern kann jederzeit die Gerichte anrufen. Dabei steht die Abwägung der Freiheitsrechte stets im Mittelpunkt.
Die Versammlungsfreiheit gilt weiterhin, auch während der Pandemie, und alle Bürgerinnen und Bürger können ihr Recht zur demonstrieren wahrnehmen. Wenn jedoch die so genannte Verteidigung des Grundgesetzes unter dessen Missachtung erfolgt, wenn gemeinsam mit extremen Kräften, denen das Grundgesetz ein Dorn im Auge ist, demonstriert wird, wenn dabei Verschwörungstheorien und Vorurteile gegen andere Menschen verbreitet werden, dann hat das nichts mehr mit der Abwägung der Freiheitsrechte zu tun. Dann wird nicht das Grundgesetz verteidigt, sondern nur demonstriert, dass man die darin verbrieften Rechte nicht verstanden hat. Lassen Sie uns den Geist unseres Grundgesetzes bewahren, in dem wir für unsere Rechte eintreten und dabei eine klare Linie gegen Extremismus ziehen und einhalten. Ich bin überzeugt, dass das Grundgesetz auch 71 Jahre nach seinem Inkrafttreten der richtige Rahmen für unser Zusammenleben ist.
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