Pressemitteilung Nr. 36/2020
Emmendingen, den 08.05.2020
Alexander Schoch MdL: Die Kommunalparlamente müssen auch in Krisenzeiten handlungs- und beschlussfähig bleiben.
Der Landtag hat am Donnerstag, den 07. Mai mit großer Mehrheit die Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung beschlossen. „Wir machen die Kommunalparlamente damit krisenfest – für die Dauer der aktuellen Corona-Pandemie, aber auch vorsorglich für zukünftige Ausnahmesituationen. Für uns Grüne war es wichtig die Handlungsfähigkeit der Kommunalparlamente zu erhalten und darüber hinaus Beteiligungsrechte zu sichern. So haben wir uns besonders dafür eingesetzt, dass die Anregungen z.B. von ‚Mehr Demokratie e.V.‘ zum Schutz von Bürgerbegehren und Einwohneranträgen in dieses Gesetz mit eingeflossen sind.“, so der Landtagsabgeordnete Alexander Schoch.
Nach derzeitiger Gesetzeslage gelten enge Fristen für das Sammeln von Unterschriften. Die derzeitige Pflicht zur Kontaktreduktion verringert daher den möglichen Erfolg von Bürgerbegehren gravierend, mit der Gefahr dass Bürgerbegehren praktisch ausgehebelt wären. Das widerspricht dem Demokratieverständnis der grünen Fraktion. Durch die Gesetzesänderung können diese Fristen nun bis Ende des Jahres ausgesetzt werden.
Die Koalitionsfraktionen schaffen damit in sehr kurzer Zeit auf vielfachen kommunalen Wunsch hin Rechtssicherheit, so dass die kommunalen Gremien ihre Entscheidungen auch in Corona-Zeiten rechtssicher treffen können.
Die Vorschriften der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung hatten bisher zwingend die persönliche Anwesenheit der Mitglieder des Gremiums bei einer Sitzung vorgeschrieben.
Das Gesetz biete nun Alternativen für Situationen wie in der derzeitigen Corona-Pandemie an, indem Gemeinderats- oder Kreistagssitzungen per Videokonferenz abgehalten werden können. Mit dieser Vorgehensweise können die Mitglieder des Gemeinderates, des Kreistages und die Beschäftigten der Verwaltung vor Infektionen geschützt werden.
Wichtig sei, so der Abgeordnete, dass die Mitglieder per Bildübertragung an der Sitzung teilnehmen können, um die Identifikation der Beteiligten zweifelsfrei zu ermöglichen. Auch die Öffentlichkeit der Sitzungen müsse weiterhin gewährleistet sein. So könne man zum Beispiel die Videokonferenz in einen für die Öffentlichkeit zugänglichen Raum übertragen, wo z.B. die aktuellen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden können.
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