Pressemitteilung Nr. 35/2020
Emmendingen, den 07.05.2020
Alexander Schoch MdL: Betriebe bekommen jetzt Planungssicherheit Die grüngeführte Landesregierung hat heute einen Fahrplan zur schrittweisen Öffnung von Gastronomie und Beherbergungsbetriebe vorgestellt. Ab dem 18. Mai sollen zunächst Außen- wie Innenbereiche von Speisegaststätten sowie Ferienwohnungen und Campingplätze und Wohnmobilstellplätze für Dauercamper (autarke Versorgung) wieder öffnen dürfen. Zum Pfingstwochenende (29. Mai) ist dann die Öffnung von Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen angedacht. „Der nun vereinbarte Fahrplan bietet eine klare Perspektive, was gerade hinsichtlich der Zukunftsperspektiven wichtig ist, hierzu gehört eben das die Betriebe zum einen Planungssicherheit und zum anderen ausreichend Vorlaufzeit für die notwendigen Vorbereitungen zur Öffnung bekommen.
Alexander Schoch macht jedoch in diesem Zusammenhang auch nochmal deutlich, dass der Gesundheitsschutz der Menschen im Land erste Priorität hat, jedoch ist die Tourismusbranche ein zentraler Wirtschaftsfaktor für Baden-Württemberg und gerade bei uns im Ländlichen Raum. Um der Branche entlang der Erfordernisse des Infektionsgeschehens einen Weg aus der Krise zu weisen – gerade jetzt in der anstehenden Hauptsaison – ist uns dieses Signal der vorsichtigen Öffnung ein dringendes Anliegen. Insgesamt ist es wichtig, dass wir eine gute Balance zwischen behutsamen Öffnungsschritten und begleitenden Hilfsmaßnahmen finden. Durch diesen Kompass wollen wir das Land gut durch die Krise führen“, so Alexander Schoch.
Für die Gaststätten gelten strenge Auflagen, die insbesondere die Einschränkung von Öffnungszeiten, die Ausarbeitung von Hygiene-Konzepten durch die Betriebe, die Begrenzung von Gästezahlen und das Sicherstellen von Abstandsregeln (Einlass/Ausgang separat, Reservierungspflicht) umfassen.
Auch für Beherbergungsbetriebe und Campingplätze muss ein maximaler Schutz vor Ansteckungen sichergestellt werden. So ist beispielsweise die Öffnung von Angeboten mit gemeinschaftlicher Nutzung innerhalb von Hotels und Campingplätzen, insbesondere von Wellnessangeboten und Schwimmbädern, noch untersagt. Außerdem müssen auch hier verpflichtende Hygieneschutz- und Abstandskonzepte vorgelegt werden.
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