Alexander Schoch MdL begrüßt es, dass es ab dem 11. Mai zu schrittweisen Lockerungen im Breiten- und Leistungssport kommen soll, unter strengen Infektionsschutzvorgaben .
Los geht es mit kontaktlosen Trainings- und Übungsangeboten im Freien, wie zum Beispiel Leichtathletik, Golf, Tennis, Reiten, Segeln, Klettern, Kanusport und Sportschießen auf Außenanlagen.
Für Athletinnen und Athleten aller Sportarten mit Landeskaderstatus wird zudem das Training in Schwimmbädern und Sporthallen ermöglicht – unter Einhaltung der gängigen Infektionsschutzregeln für Profi- und Spitzensportler.
Folgende Grundsätze sind bei der Ausübung des Sports allerdings zu beachten:
- Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden.
- Ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt.
- Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen; bei größeren Trainingsflächen gilt, dass eine Trainingsgruppe von maximal fünf Personen pro 1.000 Quadratmeter zulässig ist.
- Die gemeinsam benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden.
- Die Sportlerinnen und Sportler müssen sich zu Hause umziehen; Umkleiden und Sanitätsräume, insbesondere Duschräume, bleiben geschlossen. Eine Ausnahme gilt nur für Toiletten, die nacheinander betreten werden sollen.
- Um Infektionsketten gegebenenfalls nachvollziehen zu können, sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Trainings- und Übungsangebote zu dokumentieren.
- Zudem ist eine Person zu benennen, die für die Einhaltung der Verhaltensregeln verantwortlich ist.
„Das ist ein Experiment, dass nur zum Erfolg führen kann, wenn sich alle an die Regeln und die Vorgaben des Gesundheitsschutzes halten.“, so der Abgeordnete vorsichtig optimistisch.
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