Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 20. April 2020.
Durch die Fünfte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung ergeben sich folgende vorsichtige Lockerungen. Hier finden Sie einen Überblick der Änderungen und welche Bestimmungen weiter bestehen bleiben.
Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
Hier finden Sie die Richtlinie zur Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandels gemäß § 4 Absatz 3 der Corona-Verordnung sowie die aktuellen Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung:
PM-114_Anhang_Gemeinsame-Richtlinie-Öffnung-des-Einzelhandels-aufgrund-Corona-VOPM-114_Anhang_Auslegungshinweise-zur-Corona-Verordnung
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