Angesichts der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie sah sich die Landesregierung zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung in der Pflicht, die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus zu erlassen (Corona-Verordnung). Nachfolgende Auflistung dient als ergänzender Auslegungshinweis, welche Einrichtungen nach der Corona-Verordnung nicht mehr betrieben werden dürfen.
+++ Bitte beachten Sie, dass diese Auslegungshinweise kontinuierlich aktualisiert werden können +++
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