Pressemitteilung vom 30.03.2020
„Seit wenigen Tagen gilt eine Ausnahmeregelung zur Öffnung von Vinotheken und Weinverkaufsstellen. So dürfen Weinverkaufsstellen zur Direktvermarktung unmittelbar am Produktionsort eingerichtet werden.“, teilte Alexander Schoch am Montag, den 30. März mit. Damit bleibt den Weingütern in Baden-Württemberg eine wichtige Grundlage ihrer wirtschaftlichen Existenz. Ein Ausschank ist aber aus Gründen des Infektionsschutzes weiterhin nicht gestattet. Im Sinne der Eindämmung der Corona-Pandemie müssen die Hygienevorschriften unbedingt beachtet werden.
„Was wäre für uns, in einer wunderbaren Weinbauregion ein Leben ohne gute Weine. Gerade in Corona-Zeiten kann man einen Abend mit einem Gläschen Wein genussvoll ausklingen lassen. Denn Wein ist seit Menschengedenken ein fester Bestandteil unserer Kultur und unserer Ernährung. Die kulturelle Würdigung des Weins spiegelt die Vielseitigkeit der Weinbaugebiete, den Lebensstil und die kulinarischen Gewohnheiten der verschiedenen Anbaugebiete hier am Oberrhein wider. Der Charakter eines Weins und seine einzigartigen komplexen Aromen können sich nur demjenigen wirklich erschließen, der ihn bewusst und maßvoll genießt.
Die Weingüter und Winzergenossenschaften leisten einen unschätzbaren ökonomischen, sozialen, landwirtschaftlichen und ökologischen Beitrag, darum freut es mich, dass die Weingüter und Winzergenossenschaften zumindest an ihren jeweiligen Standorten ihre Weine wieder verkaufen dürfen.“, so der Abgeordnete.

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