Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg führt auch in Baden-Württemberg zu Diskussionen. Das Gericht hatte die Aufhebung eines Vollverschleierungsverbots für eine Schülerin bestätigt. Begründung: für ein Verbot fehle es an einer rechtlichen Grundlage. Diese will die rot-grün regierte Hansestadt nun schaffen. In Baden-Württemberg gibt es bisher ebenfalls keine solche Regelung. Das will die grün-geführte Landesregierung aus diesem Anlass ebenfalls nachholen, wie Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann angekündigt hat.
Das unterstützt auch Alexander Schoch: „Für eine gute Kommunkation in Bildungseinrichtungen muss man sich gegenseitig ins Gesicht sehen können.“, findet der Abgeordnete. „Dazu kommt, dass die Vollverschleierung ein Symbol der Unterdrückung von Frauen ist.“ Gleichzeitig erinnert der Abgeordnete daran, dass es der Zugang zu Bildung gerade für Mädchen und Frauen, denen das Tragen von Burka oder Nikab gegen ihren Willen vorgeschrieben wird, besonders wichtig ist. „Wir müssen uns Gedanken machen, wie wir diese Mädchen und Frauen trotz eines solchen Verbotes nicht vom Zugang zu unserer Gesellschaft ausschließen. Wenn die Konseuquenz eines solchen Verbots ist, dass diese Kinder nicht mehr zum Unterricht erscheinen, haben wir niemandem geholfen.“ Trotzdem ist aus seiner Sicht ein klares Bekenntnis gegen die Vollverschleierung und die damit verbundene Bevormundung von Mädchen und Frauen dringend notwendig.
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